Rabattgesetz und Zugabeverordnung fallen

Bessere Aussichten für deutsche Online-Händler

24.11.2000
MÜNCHEN (CW) - In einem Nebensatz kündigte Bundeswirtschaftsminister Werner Müller das Ende von Rabattgesetz und Zugabeverordnung an. Anders als für ausländische Unternehmen sind bislang die Möglichkeiten hiesiger Anbieter, Preisnachlässe zu geben, eng begrenzt.

Die hierzulande geltende Regelung, die es nur in Ausnahmefällen gestattet, Verbrauchern mehr als drei Prozent Rabatt zu gewähren, gilt seit Jahren als Wettbewerbsnachteil für deutsche Anbieter. Die meisten ausländischen Staaten - auch in der EU - kennen eine derartige Regel nicht.

Insbesondere Verkaufsgemeinschaften im Internet störte, dass sie nicht ohne weiteres mehr als drei Prozent Nachlass gewähren durften. Beruht ihr Geschäftsmodell doch darauf, dass sie um so günstigere Preise anbieten, je mehr Käufer sich zusammenfinden. Trotz klarer Rechtslage wehren sich Unternehmen wie Primus Online und Letsbuyit.com hartnäckig gegen gerichtliche Anordnungen, die auf Klage von Mitbewerbern die Einhaltung des Rabattgesetzes erzwingen wollen.

Sie fürchten, in Schwierigkeiten zu kommen, wenn 2002 die EU-Richtlinie für den elektronischen Geschäftsverkehr umgesetzt wird. Ab dann gilt die Regel, dass Online-Anbieter den Gesetzen ihres Herkunftslands unterworfen sind und nicht denen des Landes, in dem sie Handel treiben. Dann dürften ausländische Firmen hier beliebig günstig anbieten, während deutschen Händlern die Hände gebunden wären. Um eine solche Benachteiligung zu verhindern, haben sich die Bundesminister für Wirtschaft und Justiz mit den Interessenverbänden geeinigt, das Rabattgesetz sowie die Zugabenverordnung ersatzlos abzuschaffen. Letztere verlangt, dass Werbegeschenke und andere Zugaben beim Kauf von Waren nur eine geringe Summe kosten dürfen. Die Streichung der Gesetze könnte bereits 2001 in Kraft treten.