Rechtsgrundlage für Programmpflege öffentlicher Verwaltung:

"Besondere Vertragsbedingungen"

14.03.1980

BONN (CW) - Die Verhandlungen von Behörden und Vertretern der DV-Hersteller kamen zu einem Ergebnis: Nach zehn Jahren einigten sich die Parteien auf eine Rechtsgrundlage, die den Datenverarbeitungsbedürfnissen der öffentlichen Verwaltung entgegenkommt.

Unter Federführung des Bundesinnenministers haben Vertreter von Bund, Ländern und dem kommunalen Bereich einen Rahmenvertrag für die Datenverarbeitung erarbeitet. Die "Besonderen Vertragsbedingungen für die Miete, den Kauf sowie die Wartung von EDV-Anlagen und -Geräten und für die Überlassung von DV-Programmen" wurden endgültig verabschiedet. Seit dem 1. Januar sind auch die Vertragsbedingungen für die Pflege von DV-Programmen in Kraft. Nach Mitteilung des Ministeriums kommen ihnen wegen der ständigen Software-Kosten vermehrt wirtschaftliche Bedeutung zu.

Eine Zusammenfassung der "Besonderen Vertragsbedingungen" kann bei der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 108 006, 5000 Köln 1, erworben werden.