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Video-Aufzeichnungen können später veröffentlicht werden

Berufungsgericht: Bill Gates wird unter Ausschluß der Öffentlichkeit aussagen

20.08.1998
Von md 
Video-Aufzeichnungen können später veröffentlicht werden

COMPUTERWOCHE (MÜNCHEN) - Ein Berufungsgericht hat dem Ersuchen Microsofts stattgegeben, die Anhörung von Bill Gates und anderer hochrangiger Manager der Softwareschmiede nicht öffentlich vorzunehmen. Diese Entscheidung ist jedoch nicht endgültig. Sollte eine finale Instanz zu einer anderen Entscheidung kommen, werden Video-Aufzeichnungen der Aussagen an die Presse gegeben. In der vergangenen Woche hatte Bundesrichter Thomas Jackson entschieden, daß zur Anhörung Kameras zugelassen werden sollen. Einen Antrag des Rechtsbeistandes von Microsoft auf Verzicht der öffentlichen Befragung beschied er negativ. Die Anwälte appellierten daraufhin an das Berufungsgericht. Die Anhörung ist Teil des Verfahrens wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens des Quasi-Monopolisten, das vom amerikanischen Justizministerium und 20 Bundesstaatsanwälte in Gang gebracht wurde. Sie halten dem Unternehmen vor, seine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen auszunutzen, um den Browser-Markt zu besetzen und Anbieter aus dem Markt zu drängen. Das Hauptverfahren sollte am 8. September dieses Jahres beginnen, kann sich durch die gegenwärtigen Verschleppungen aber um zwei Wochen verzögern.