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Berliner Richter geben Web-Apotheke DocMorris Recht

05.01.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Einer Entscheidung des Berliner Landgerichts zufolge darf die niederländische Internet-Apotheke DocMorris weiterhin Medikamente über das Internet vertreiben. Damit widersprachen die Berliner Richter einer vorläufigen Entscheidung des Frankfurter Landgerichts vom November vergangenen Jahres. Dieses erließ aufgrund einer Klage des Verbands sozialer Wettbewerb (VSW), der finanzielle Einbußen bei hiesigen Apothekern befürchtet, eine einstweilige Verfügung gegen den Medikamentenversender aus dem Nachbarland (Computerwoche online berichtete). Nach deutschem Recht, auf das sich die Frankfurter Richter berufen, ist der Vertrieb von apothekenpflichtigen Arzneien außerhalb von Apotheken generell verboten.

Der Berliner Entscheidung zufolge ist das Versandhandelsverbot jedoch nicht mit den geltenden EU-Richtlinien vereinbar. Ein generelles Verbot des gewerblichen Versandhandels mit Medikamenten würde den Einkauf von Arzneimitteln aus dem Ausland praktisch unmöglich machen. Dies sei nur gerechtfertigt, wenn es zum wirksamen Schutz von Gesundheit und Leben "geeignet, erforderlich und angemessen" wäre. Dies ist nach Ansicht der Berliner Richter beim Bezug von Medikamenten aus europäischen Nachbarländern nicht der Fall. Der VSW will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Docmorris selbst respektiert die vorläufige Entscheidung aus Frankfurt, obwohl das Landgericht Berlin gegenteilig entschieden hat. Auf der Website der Online-Apotheke heißt es: "Unser Angebot richtet sich deshalb an alle deutschsprachigen Europäer, aber nicht an deutsche Adressen".