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Berliner Richter entscheiden gegen Online-Apotheke

30.05.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts zufolge darf die niederländische Internet-Apotheke DocMorris in Deutschland keine Medikamente über das Internet vertreiben. Damit widersprachen die Richter einem Beschluss des Berliner Landgerichts vom Januar 2001, das den Online-Verkauf von Arzneimitteln in erster Instanz gebilligt hatte. Das Frankfurter Landgerichts hatte bereits im November vergangenen Jahres eine Einstweilige Verfügung gegen die Geschäfte von DocMorris erlassen, über die am kommenden Donnerstag in einer Berufungsverhandlung entschieden wird.

Die Berliner Kammerrichter hatten am Dienstag in einer mündlichen Verhandlung die Fragen der Sicherheit für den Kunden in den Mittelpunkt gestellt. Diese ist nach Ansicht der Richter gefährdet, wenn der Verbraucher nicht direkt von Apothekern beraten werden. DocMorris wies jedoch darauf hin, dass die Kunden sowohl telefonisch als auch online fachkundige Auskünfte erhalten können. Rezeptpflichtige Medikamente würden nur ausgegeben, wenn das entsprechende Rezept dem Unternehmen im Original vorliegt. Unternehmensangaben zufolge sind die Arzneien der niederländischen Online-Apotheke im Durchschnitt 20 Prozent billiger als in Deutschland.

Eine schriftliche Begründung des Berliner Urteils wird voraussichtlich in etwa drei Wochen vorliegen. Sollte DocMorris die Berufungsverhandlung im Frankfurter Verfahren verlieren, könnte das für die Geschäfte des Unternehmens mit deutschen Kunden das Aus bedeuten.