Berlin trimmt Aktienrecht auf Web-Nutzung

19.05.2000

BERLIN (CW) - Die Bundesregierung plant, das deutsche Aktienrecht dem Internet-Zeitalter anzupassen. Das Bundeskabinett stimmte jetzt zu diesem Zweck einer Reform des Namensaktienrechts zu. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin erklärte, Unternehmen und Aktionäre hätten damit in Zukunft die Möglichkeit, ihre Rechte und Pflichten in elektronischer Form wahrzunehmen. Bei Namenaktien sind die Inhaber in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Somit weiß jedes Unternehmen, wer seine Aktionäre sind. Das Gegenstück dazu sind Inhaberaktien. Hier taucht der Name des Besitzers nicht auf. Der Aktionär wird über Depotbanken vom Unternehmen angesprochen. Durch das Gesetz sollen die bisherigen Aktienbücher durch elektronisch führbare Aktienregister ersetzt und der Datenschutz der Wertpapierbesitzer verbessert werden. In Zukunft kann jeder Aktionär dann nur eigene Daten einsehen. Außerdem werden neben der bisherigen Schriftform auch elektronische Formen zugelassen.