Grundlage für neue Kennzahlen

Berichts- und Bewertungspflichten für intellektuelles Kapital

23.07.1999
Firmenwissen, Kompetenzen oder Innovationsfähigkeit gelten zunehmend als entscheidende Wettbewerbsfaktoren. Allerdings sind bislang nur wenige in der Lage, dieses intellektuelle Kapital zu messen, zu bewerten oder gezielt zu steuern, sagt der Unternehmensberater Marc Schomann*.

"Intangible Assets" sind die immateriellen Vermögenswerte eines Unternehmens. Dazu zählt vor allem das intellektuelle Kapital. Seit geraumer Zeit interessieren sich auch öffentliche Aufsichtsbehörden, zum Beispiel die amerikanische Börsenaufsicht Security Exchange Council (SEC), und Institutionen wie das Komitee für die Internationalen Bilanzierungsvorschriften International Accounting Standards Committee (IASC) für solche Vermögenswerte. Sie erarbeiten derzeit Vorschläge für neue Berichts- und Bewertungspflichten.

Während deutsche Unternehmen noch auf Jahre hinaus bei der Entwicklung von Kennzahlen zur Messung des intellektuellen Kapitals aufholen müssen, gelten die Regeln des schwedischen Versicherungskonzerns Skandia als vorbildlich. Sie wurden mit dem Geschäftsbericht "Intellectual Capital Reports" veröffentlicht.

Skandia versucht, das intellektuelle Kapital anhand verschiedener Kenngrößen, die in einer Art Balanced Scorecard dargestellt werden, meßbar zu machen. So werden nicht nur Führungsinformationen bereitgestellt, sondern auch den Aktionären interessante Informationen über die Entwicklung des wahren Unternehmenswertes gegeben.

*Marc Schomann ist Prokurist der Haarmann Hemmelrath Management Consultants GmbH in Hamburg.