Berater - Die teuren Gäste der IT-Abteilungen

11.10.2001
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Joachim Hackmann ist Principal Consultant bei PAC – a teknowlogy Group company in München. Vorher war er viele Jahre lang als leitender Redakteur und Chefreporter bei der COMPUTERWOCHE tätig.
MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Trotz hoher Kosten und ständig wiederkehrender Reibereien wissen IT-Abteilungen die Leistungen externer Berater zu schätzen. Wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind dabei keineswegs wasserdichte Verträge, sondern dass die persönliche Kommunikation zwischen internen und externen Projektmitarbeitern funktioniert.

Eine schlichte, aber durchaus nachvollziehbare Motivation, einen Berater ins Haus zu holen, formulierte Friedrich-Wilhelm Menge: „Wir waren wenige und wussten wenig.“ Nur Geld war ausreichend vorhanden, denn Menge leitete in der Zeit, als Startups von Investoren noch freigiebig mit Risikokapital versorgt wurden, die IT-Abteilung bei dem Carrier Callino. Aufgrund der eigenen eingeschränkten Möglichkeiten zog Callino oft und gerne externe Dienstleister zur Hilfe heran.

Das hat auch meistens gut funktioniert, so die Bilanz von Menge, der mittlerweile als COO bei der Teracom GmbH, Berlin, beschäftigt ist. Nur eins von sechs Vorhaben, die bei Callino auf diese Weise betrieb, scheiterte, berichtete er anlässlich des von Management Circle in Neu-Isenburg veranstalteten Seminars „Kooperation mit IT-Beratern“.

Das als erfolglos eingestellte Projekt hatte das Ziel, ein Netz- und IT-Dokumentationssystem einzuführen, und zwar möglichst schnell und mit wenigen internen Mitarbeitern. So verwendeten die Verantwortlichen kaum Zeit auf die Gestaltung des Vertrags mit dem Dienstleister, „denn wir haben dem Systemhaus ja vertraut“, so Callinos Ex-Abteilungsleiter. Letztlich sei eine Vereinbarung unterzeichnet worden, die Menge als „schlechten“ Vertrag bezeichnete und die „etwa eine Viertelseite umfasste“.

Damit hatte die IT-Abteilung sich weit von der konventionellen Vorgehensweise entfernt, in der Rahmenverträge sowie Dienst- und Werkverträge ausführlich formuliert werden, so dass allein die Anhänge mehrere Seiten umfassen. Ob der Callino-Vertrag einer rechtlichen Überprüfung standgehalten hätte, ist nicht mehr nachvollziehbar. Zwar kam es zum Rechtsstreit zwischen dem Carrier und seinem Lieferanten, doch ein Gerichtsentscheid erübrigte sich, weil Callino zuvor Insolvenz beantragen musste.

Das Projekt scheiterte allerdings weder am dürftigen Vertrag noch an vielen anderen Problemen, die sich ständig ergaben, sondern schlussendlich, weil die Projektleitung wechselte. Callino selbst tauschte während der Laufzeit den internen Verantwortlichen und einige aus den Fachabteilungen involvierte Mitarbeiter aus.