Codes of Conduct in deutschen Firmen

Benimm-Regeln für Mitarbeiter

23.06.2010
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Weisungen sollten aufgeteilt werden

Auch wenn also nun feststeht, dass sich die Mitbestimmung des Betriebsrats nicht gleich auf eine gesamte Ethik-Richtlinie bezieht, sondern stets nur auf einzelne darin enthaltene Regelungen, bietet es sich an, eine solche Richtlinie in mitbestimmungsfreie Weisungen und mitbestimmungspflichtige Regelungen deutlich aufzuteilen. Dies hat den Vorteil, dass in Verfahren vor den Einigungsstellen eben nur noch über die mitbestimmungspflichtigen Teile gestritten werden kann, jedoch nicht mehr über die mitbestimmungsfreien Regelungen, wodurch diese sofort umgesetzt werden können. (oe)

Kontakt:

Dr. Christian Salzbrunn ist Rechtsanwalt in Düsseldorf.
Tel.: 0211 1752089-0, E-Mail: info@ra-salzbrunn.de, Internet: www.ra-salzbrunn.de