FRANKFURT/M. (jlp
) - Nicht alle Äußerungen eines Arbeitnehmers in Richtung Chef sind auf die Goldwaage zu legen. Wer aber einen Vorgesetzten im Betrieb öffentlich gegenüber den anwesenden Kollegen als "Arschloch" beleidigt, hat das Maß überschritten. Der Arbeitgeber kann eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen und das Arbeitsverhältnis aufkündigen. Lediglich im eingegrenzten Kollegenkreis in vertraulicher Atmosphäre sind solche Beleidigungen noch nicht kündigungsrelevant. Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 15 Ca 9661/97