DV und Recht

Beleidigung der Religion im Internet

25.11.1998

MÜNCHEN (CW) - Die Darstellung eines gekreuzigten Schweins im Internet ist als Beschimpfung von Religionsgemeinschaften zu werten und damit strafbar. Eine derartige Darstellung, so das Oberlandesgericht, entwürdigt das Kruzifix als Glaubenssymbol des Christentums in besonders bösartiger Weise und verletzt das religiöse Empfinden gläubiger Christen. Die Darstellung sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören - unabhängig davon, wie bekannt die Homepage ist oder wie oft sie aufgerufen wird. Die Verfügbarkeit der Web-Seite im Netz reicht nach Auffassung der Richter aus.