Renten- und Arbeitslosenversicherung

Beitragspflicht - trotz schlechter Rendite

04.08.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Keine Negativrendite laut Modellberechnungen

Hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung sei zudem nach Modellberechungen bei einem Durchschnittsverdiener keineswegs von einer Negativrendite auszugehen. Auch wirke sich der demografische Wandel gleichermaßen auf die privaten Versicherungssysteme aus.

Quelle: Fotolia/ M. Meier
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Foto: Fotolia, M. Meier

Als durchaus berechtigt bezeichneten die Richter hingegen die Frage, ob die erfolgte Absenkung der Leistungen der Rentenversicherung für Versicherte mit niedrigen Einkommen und unsteten Erwerbsbiografien - und damit insbesondere für allein erziehende Frauen - zu Altersarmut führe.

Angesichts der Erwerbsbiografie des Klägers habe - so das Gericht - jedoch kein Anlass bestanden, dieser Problematik nachzugehen. Henn empfiehlt, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und VdAA-Präsident, c/o Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll, Stuttgart, Tel.: 0711 305893-0, E-Mail: stuttgart@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de und www.vdaa.de