Sozialforscher sehen sich in ihrer Arbeit behindert:

Behörden verschanzen sich hinter dem Datenschutz

18.08.1978

KÖLN - Dienen Datenschutzgesetze häufig lediglich dazu, Behörden vor Auskunftspflicht zu bewahren? Sozialforscher aus elf westlichen Ländern glauben "eine Neigung dazu" in einigen Staaten entdeckt zu haben. Besorgt äußert sich deshalb eine Entschließung am Ende der ersten internationalen Konferenz "Datenschutz-Gesetzgebung und Sozialforschung", die jetzt in Köln zu Ende ging: "Eine unzweckmäßige Anwendung der Vorschriften über Datenschutz kann zu einem ernsthaften Hemmnis für die Forschung werden."

Nach Meinung der Experten gebe es auch in der Bundesrepublik Fälle, in denen "extrem nachgebohrt" werden müsse, um Daten von Behörden zu erhalten. Doch insgesamt bewegen sich die Deutschen im Mittelfeld.

Für drei Tage hatten sich Experten der internationalen Vereinigung der Datenorganisation (International Federation of Data Organisation) auf Einladung des Zentralarchivs für empirische Sozialforschung in Köln getroffen und über die Anwendung der Datenschutzgesetze in den USA, Kanada und westeuropäischen Staaten beraten. Alle Experten betonten die Notwendigkeit des Datenschutzes, forderten zugleich aber auch die Anwendung des Datenschutzes als Güterabwägung zwischen dem Schutz von Einzelpersonen und der Notwendigkeit zu begreifen, die Sozialforschung zu ermöglichen. Appell der Forscher. Die Behörden müßten den Unterschied zwischen Nachforschung über Individuen durch andere Personen und dem abstrakten Interesse eines Forschers an Einzelfällen erkennen.