Amazon, Facebook und Google

Behörden nehmen Internet-Giganten ins Visier

11.06.2021
Von 
Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.
Die großen Internet-Konzerne stehen mächtig unter Druck. Die Regierungen wollen endlich Steuerzahlungen sehen, und die Kartellbehörden machen mobil wegen Marktmissbrauchs und monopolartiger Strukturen.
Angesichts neuer Gesetze und wachsamer Kartellbehörden könnte es für die Internet-Konzerne zunehmend ungemütlich werden.
Angesichts neuer Gesetze und wachsamer Kartellbehörden könnte es für die Internet-Konzerne zunehmend ungemütlich werden.
Foto: Andrey Burmakin - shutterstock.com

Amazon, Facebook, Google, Apple und Microsoft bekommen immer heftigeren Gegenwind. Die Schreckensnachrichten für die Internet-Riesen reichen von einer Verpflichtung auf den Mindeststeuersatz von 15 Prozent, auf den sich kürzlich die G7-Staaten geeinigt haben, bis hin zu zahlreichen Verfahren der Kartellbehörden und empfindlichen Strafen für Verstöße im Wettbewerbsrecht.

Höhere Steuern für Internet-Konzerne

Anfang Juni haben sich die sieben großen Industrienationen auf eine Mindeststeuer für Großkonzerne geeinigt. Den Durchbruch erzielten die Finanzministerien nach jahrelangem Ringen der Verantwortlichen bei einem Treffen in London. Geplant ist demnach eine Mindeststeuer für Großunternehmen in Höhe von mindestens 15 Prozent sowie eine Abgabe, die auf digitale Dienstleistungen fällig wird.

Im Visier hat die Politik vor allem die großen Internet-Konzerne. Diese haben bis dato Unternehmenssteuern nur an ihrem jeweiligen Firmensitz gezahlt. Die Folge: Die Konzerne verlagerten ihre Headquarter dorthin, wo nur ein vergleichsweise niedriger Steuersatz eingefordert wurde. Innerhalb der EU war das beispielsweise Irland. Firmen wie Apple und Microsoft haben dort ihre Europa-Zentralen.

 Amazon-Gründer Jeff Bezos hat wie viele andere Superreiche in den USA auch sämtliche Schlupflöcher der US-Steuergesetzgebung weidlich ausgenutzt.
Amazon-Gründer Jeff Bezos hat wie viele andere Superreiche in den USA auch sämtliche Schlupflöcher der US-Steuergesetzgebung weidlich ausgenutzt.
Foto: lev radin - shutterstock.com

Mit ihrem Vorstoß haben die G7-Länder ein Zeichen gesetzt. Doch auch andere Länder müssen mitspielen. Mit Spannung wird deshalb das Treffen des G20-Kreises im Juli in Venedig erwartet, wo Vertreter wichtiger Länder wie Brasilien, China und Indien mit am Tisch sitzen werden.

Bonmot am Rande der Steuerdebatte: In den Vereinigten Staaten wurden Daten der US-Steuerbehörde IRS zum Steueraufkommen der Superreichen an das Online-Portal Propublica durchgestochen. Demzufolge steigerte Amazon-Gründer Jeff Bezos zwischen 2014 und 2018 sein Vermögen um fast 100 Milliarden Dollar. An Steuern zahlte der Multimilliardär in dieser Zeit 973 Millionen Dollar - das ist ein Steuersatz von nicht einmal einem Prozent. Im Jahr 2011 rechnete Bezos seine Einkünfte so weit herunter, dass er einen Extra-Kinderbonus vom Staat in Höhe von 4000 Dollar einstrich.

Kartellbehörden stoßen immer mehr Verfahren an

In Deutschland wollen die Kartellbehörden zudem das Geschäftsgebaren der Internetkonzerne unter die Lupe nehmen. Anfang Juni hat das Bundeskartellamt angekündigt, das Google-Produkt "News Showcase" zu untersuchen. Google zufolge handelt es sich um ein Angebot, in dessen Rahmen Google qualitativ hochwertige journalistische Artikel anzeigt, für die Google Lizenzgebühren bezahlt. Zentraler Gegenstand von News Showcase sind sogenannte Story-Panels, die zunächst in der Google News App eingebunden wurden und seit kurzem auch in Google News auf dem Desktop zu finden sind. Google hat angekündigt, sie künftig unter anderem auch in den Ergebnissen der allgemeinen Google-Suche anzuzeigen.

Die deutschen Kartellwächter wollen prüfen, ob Google mit der angekündigten Einbindung des Angebots in Google News die Sucheregbnisse unbotmäßig beeinflusst und konkurrierende Angebote Dritter benachteiligt. Untersucht wird ferner, ob die Google mit seiner Vertragsgestaltung die teilnehmenden Verlage benachteiligt. "Es muss sichergestellt werden, dass es dabei nicht zu einer Diskriminierung zwischen einzelnen Verlagen kommt", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Auch dürfe die starke Stellung von Google beim Zugang zu den Endkunden nicht zu einer Verdrängung konkurrierender Angebote von Verlagen oder sonstigen Nachrichtenanbietern führen. "Rechte und Pflichten der Inhalteanbieter gegenüber Google bei Teilnahme an dem Programm müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen."

Bereits Ende Mai hat das Bundeskartellamt zwei Verfahren gegen Google und dessen Mutterkonzern Alphabet eingeleitet. Grundlage der Untersuchungen sind seit Anfang des Jahres geltende Vorschriften, die "der Behörde ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne", erlaubt. Voraussetzung: Das betroffene Unternehmen hat eine überragende marktübergreifende Bedeutung.

Genau das soll nun in einem der Verfahren geklärt werden. Dazu Mundt: "Ein Anhaltspunkt für eine solche Position eines Unternehmens kann ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem sein. Entsprechende Machtstellungen sind von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar. Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht."

Aufgrund einer Gesetzesänderung Anfang des Jahres können die hiesigen Wettbewerbsbehörden früher und schneller gegen die Digitalkonzerne vorgehen. Diese Möglichkeiten lässt Andreas Mundt, Präsident des deutschen Bundeskartellamts, nicht ungenutzt.
Aufgrund einer Gesetzesänderung Anfang des Jahres können die hiesigen Wettbewerbsbehörden früher und schneller gegen die Digitalkonzerne vorgehen. Diese Möglichkeiten lässt Andreas Mundt, Präsident des deutschen Bundeskartellamts, nicht ungenutzt.
Foto: Bundeskartellamt

In einem zweiten Verfahren will sich die deutsche Kartellbehörde mit den Datenverarbeitungskonditionen von Google befassen. Mundt verwies darauf, dass das Geschäftsmodell von Google grundlegend auf der Verarbeitung der Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer aufbaue. Der Konzern habe hier "einen strategischen Vorteil aufgrund des etablierten Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten". Die zentrale Frage für die Behörde lautet: Haben Verbraucher ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen? Das Bundeskartellamt will prüfen, ob Google/Alphabet die Nutzung seiner Dienste von einer Zustimmung zu der Datenverarbeitung abhängig machen muss.

Doch nicht nur Google haben die deutschen Kartellwächter auf dem Kieker. Gegen Amazon hat das Kartellamt Mitte Mai zu den bereits laufenden Verfahren eine weitere Untersuchung draufgesattelt. Hier geht es darum herauszufinden, inwieweit dem weltgrößten Online-Händler "eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt". Charakteristisch dafür wäre Mundt zufolge ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem - eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung. "Mit seinen Online-Marktplätzen und vielen weiteren - insbesondere digitalen - Angeboten kommt dies für Amazon in Betracht", konstatierte der oberste Wettbewerbshüter Deutschlands. "Wenn wir eine derartige Marktposition feststellen, könnten wir etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon früher aufgreifen und untersagen."

Zwei Verfahren des Bundeskartellamts gegen Amazon laufen bereits. So untersucht die Behörde, ob Amazon durch Preiskontrollmechanismen oder Algorithmen Einfluss auf die Preissetzung der auf dem Amazon-Marktplatz tätigen Händler nimmt. In einem zweiten Verfahren soll geprüft werden, ob Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon-Marktplatz ausschließen. Sollte das der Fall sein, wäre dies ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln hierzulande.

Auch bei Facebook will das Bundeskartellamt prüfen, ob eine marktbeherrschende Rolle des Unternehmens vorliegt. Seit Dezember 2020 ermittelt die Kartellbehörde gegen das weltgrößte Social Network wegen der Verknüpfung der Datenbrille Oculus mit dem Facebook-Netzwerk. Diese Untersuchungen würden ausgeweitet, hieß es Ende Januar dieses Jahres. "Mit Blick auf die starken Marktpräsenzen von Facebook mit dem gleichnamigen sozialen Netzwerk, WhatsApp und Instagram kommt eine solche Position in Betracht", sagte Behördenchef Mundt.

Das sind nur die Verfahren in Deutschland. In vielen anderen Staaten ermitteln die Kartell- und Wettbewerbsbehörden derzeit ebenfalls intensiv gegen die Internet-Konzerne. In Frankreich hat die Wettbewerbsbehörde erst vor kurzem eine Strafe in Höhe von 220 Millionen Euro gegen Google verhängt. Der Vorwurf: Der Internetkonzern habe seinen eigenen Angeboten in der Liste der Suchergebnisse eine Vorzugsbehandlung eingeräumt. Geklagt hatten verschiedene europäische Verlage, darunter News Corp. und Figaro aus Frankreich.

Isabelle de Silva, die Vorsitzende der französischen Wettbewerbsbehörde, verwies auf die besondere Verantwortung von Unternehmen wie Google. Die jetzt angeprangerten Praktiken hätten es dem Konzern erlaubt, seine marktbeherrschende Stellung nicht nur zu erhalten, sondern sogar weiter auszubauen. Google will die Strafe akzeptieren und kündigte an, proaktiv mit den Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten und seine Produkte anzupassen und auszubessern.

In den Vereinigten Staaten hat der Staatsanwalt der US-Hauptstadt Washington Amazon wegen wettbewerbsfeindlicher Praktiken angeklagt. Der Online-Händler würde unabhängigen Anbietern verbieten, ihre Produkte auf anderen Plattformen günstiger anzubieten, so der Vorwurf der Justiz. Das führe zu überhöhten Preisen für die Verbraucher und behindere den Wettbewerb.

Es hat nicht den Anschein, als wollten die Kartellbehörden die Internet-Konzerne so schnell vom Haken lassen. Aktuell treibt die EU-Kommission eine Untersuchung zum Thema Internet of Things (IoT) voran, darin geht es auch um Sprachassistenten wie Alexa von Amazon und Siri von Apple sowie um vernetzte Haushaltsgeräte. Die Wettbewerbshüter kritisieren, dass die Unternehmen über ihre exklusive Kontrolle der Sprachassistenten steuern könnten, wie Anwender das Internet nutzen. Außerdem moniert die Behörde den Zugriff auf große Mengen an Nutzerdaten. In rund einem Jahr soll der Abschlussbericht der EU-Kommission vorliegen.

"Wir müssen dafür sorgen, dass Daten in der heutigen digitalen Wirtschaft nicht zur Verzerrung des Wettbewerbs genutzt werden, forderte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
"Wir müssen dafür sorgen, dass Daten in der heutigen digitalen Wirtschaft nicht zur Verzerrung des Wettbewerbs genutzt werden, forderte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Foto: Alexandros Michailidis/Shutterstock

Gegen Facebook ermittelt die EU-Kommission bereits. Der US-Konzern wird verdächtigt, bei seinem Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace gegen Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Die EU-Behörde will untersuchen, ob Facebook seine Stellung auf anderen Märkten für diesen Dienst wettbewerbswidrig ausnutzt. Machen Konkurrenzunternehmen bei Facebook für ihre Dienste Werbung, könnte Facebook in Besitz wertvoller Daten gelangen und diese dann gegen Wettbewerber nutzen, so der Verdacht. Beispielsweise ließen sich aus den Werbeaktivitäten der Wettbewerber Informationen über Vorlieben der Nutzer ableiten. Diese Daten könnten dann genutzt werden, um den eigenen Facebook Marketplace zu optimieren.

"Facebook sammelt riesige Mengen an Daten über die Aktivitäten der Nutzer seines sozialen Netzwerks und anderer Dienste und ist daher in der Lage, bestimmte Kundengruppen gezielt zu erreichen", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Anfang Juni. "Wir müssen dafür sorgen, dass Daten in der heutigen digitalen Wirtschaft nicht zur Verzerrung des Wettbewerbs genutzt werden."

Forderung nach mehr Regulierung

Inzwischen gibt es sogar Stimmen, die fordern, Internet-Konzerne nicht mehr wie freie Wirtschaftsunternehmen zu behandeln, sondern wie Versorger beziehungsweise Telekommunikationsanbieter, die von Haus aus einer scharfen Regulierung unterworfen sind. Im US-Bundesstaat Ohio warf Generalstaatsanwalt Dave Yost Google vor, seine Macht als Online-Suchmaschine dahingehend auszunutzen, den eigenen Produkten eine prominentere Positionierung einzuräumen. Dies sei wettbewerbsverzerrend und diskriminierend, so der Vorwurf.

Der Staatsanwalt hat Klage eingereicht. Yost fordert nicht etwa eine Geldstrafe, die Google kaum schmerzen würde, sondern verbindliche Regeln, wie sich der Konzern im Wettbewerb zu verhalten habe. Es müssten ähnliche Regeln gelten wie für Eisenbahnbetreiber oder Telekommunikationsanbieter, die niemanden ausschließen dürften und alle Kunden gleich zu behandeln hätten.

Yost hat prominente Unterstützer. Clarence Thomas vom obersten Gerichtshof in den USA hat erst kürzlich ähnlich argumentiert. Ein Telefonanbieter lege Kabel, um ein Netzwerk zu bauen und Menschen zu verbinden. Digitale Plattformen bildeten eine Informationsinfrastruktur mit dem gleichen Zweck. Daher müssten diese Anbieter auch in der gleichen Art und Weise kontrolliert und reglementiert werden.

Der abgewählte republikanische Ex-US-Präsident Donald Trump hatte zu einem regelrechten Kreuzzug gegen die Digitalkonzerne aufgerufen und wollte dafür auch die US-Justiz instrumentalisieren.
Der abgewählte republikanische Ex-US-Präsident Donald Trump hatte zu einem regelrechten Kreuzzug gegen die Digitalkonzerne aufgerufen und wollte dafür auch die US-Justiz instrumentalisieren.
Foto: Naresh777 - shutterstock.com

Hinter den juristischen Attacken auf die Tech-Konzerne steckt allerdings auch politisches Kalkül. Yost und Thomas sind Republikaner. Der bei der Wahl im November 2020 unterlegene Republikaner Donald Trump hatte sich wiederholt darüber beklagt, Internet-Plattformen wie Facebook oder Twitter würden ihn benachteiligen und sabotieren. Trump rief dazu auf und stachelte auch die US-Justiz dazu an, härter gegen die ihm nicht wohlgesonnenen Tech-Giganten vorzugehen.

Google selbst wies die Vorwürfe zurück. Die eigene Suchmaschine sei darauf ausgelegt, den Nutzern die relevantesten und hilfreichsten Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie suchten. Hätte die Klage Erfolg, würden die Suchergebnisse schlechter und kleine Unternehmen hätten es schwerer, mit ihren Kunden in Kontakt zu treten. "Kein Mensch möchte, dass die Regierung Google wie einen Gas- oder Elektrizitätsanbieter behandelt", heißt es in einem Statement.

Image der Konzerne wird schlechter

Mit dieser Einschätzung könnten die Google-Verantwortlichen allerdings falsch liegen. Auch bei den Verbrauchern dreht sich die Stimmung. Die Kritik an den Internet-Giganten wird lauter. Laut einer Umfrage des Center for the Governance of Change befürworten zwei Drittel der Befragten in Europa eine höhere Besteuerung der Tech-Konzerne. Für die Studie "European Tech Insights 2021" wurden Anfang des Jahres fast 2800 Bürgerinnen und Bürger aus Deutschland, Estland, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Polen, Schweden und Spanien sowie zusätzlich aus China und den USA befragt.

Sprachen sich im vergangenen Jahr noch etwa vier von zehn Befragten explizit dafür aus, die GAFA-Gruppe (Google, Apple, Facebook und Amazon) zu unterstützen, weil sie Jobs schaffen und Technologien voranbringen würden, fordern laut der aktuellen Umfrage 42 Prozent, dass die Regierungen die Internet-Konzerne schärfer in die Schranken weisen sollten. Der Grund: Ihre wachsende Macht bedrohe den Wettbewerb und die Demokratie.

Vor allem Facebook sehen 57 Prozent der Menschen in Europa kritisch. Es sollte ihrer Ansicht nach verhindert werden, dass der Konzern sein Netzwerk mit WhatsApp, Instagram und dem Facebook Messenger verschmelze. Auch Amazon hat ein schlechtes Image. Die Hälfte der Befragten glaubt, der Online-Händler schade dem lokalen Einzelhandel. Trotzdem kaufen viele Verbraucher bei Amazon ein, statt im Laden um die Ecke. 37 Prozent der befragten Europäer ordern Bücher im Amazon-Shop, 43 Prozent erwerben dort elektronische Geräte.