BDSG per Verwaltungsweg:

Behörden-Kommentar als Tagesthema

17.03.1978

DÜSSELDORF - Die Ausführungsvorschriften für die Landesaufsichtsbehörden in Sachen Datenschutz liegen vor. Die Länderexperten verabschiedeten letzte Woche "den wohl wichtigsten BDSG-Kommentar", nämlich bundeseinheitliche Richtlinien für die behördliche Datenschutz-Aufsicht. Konsequenzen für die Wirtschaft: Nunmehr ist festgelegt, was die Aufsichtsbehörden als BDSG-gerecht erachten, was sie als unzulässig nicht akzeptieren werden. Der erste Tag des BDSG KONGRESS '78 bringt die Details. Referenten sind der für die Koordination zuständige NRW-Ministeriale Dr. Werner Ruckriegel und der AWV-Beauftragte RA Horst Wittek (Lufthansa-Syndicus). Desweiteren wird es bis zu 20 Kleingruppen-Arbeitskreise mit Vertretern der regionalen Aufsichtsbehörden geben. Das Tagesabschluß-Referat hält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Hans Peter Bull.