Bearingpoint einigt sich mit den Gläubigern

06.11.2006
Ein Großteil der Forderungen wird zurückgestellt.

Bearingpoint hat sich mit einem Teil seiner Gläubiger darauf verständigt, dass das IT-Beratungsunternehmen keine Strafen wegen der verspäteten Veröffentlichung seiner Jahresbilanz 2005 zu erwarten hat (siehe auch "Bearingpoint darf Jahresbilanz verschieben"). Das Gros der Gläubiger erklärte, die Forderungen zunächst zurückzustellen. Bearingpoint nimmt dafür höhere Darlehenszinsen in Kauf.

Damit wird die Klage, die die Inhaber einer Unternehmensanleihe beim Obersten Gerichtshof des Staates New York gegen Bearingpoint eingereicht hatten, fallen gelassen (siehe auch "Bearingpoint muss Gläubiger entschädigen").

Bearingpoint kündigte an, die Bilanz und die Quartalsberichte für 2005 noch in diesem Monat vorzulegen. (sp)