Brief an Justizministerin

BDI fordert Verzicht auf Leistungsschutzrecht für Verlage

22.06.2012
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat die Bundesregierung aufgefordert, auf das geplante Gesetz für einen besonderen Schutz von Verlagsprodukten im Internet zu verzichten.

Für ein solches Leistungsschutzrecht gebe es keine hinreichende Legitimation, heißt es in einem Brief des Verbands an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Der BDI kritisierte zudem, "dass bei diesem schwierigen Reformvorhaben keine rechtzeitige Einbeziehung der beteiligten Kreise erfolgt ist". Entgegen dem sonst üblichen Verfahren habe das Justizministerium einen Referentenentwurf angefertigt, ohne vorher die betroffenen Verbände anzuhören. "Die Wirtschaft hat bekanntermaßen erhebliche Vorbehalte gegen dieses Vorhaben." Der BDI unterstütze zwar die Verlage, wenn es darum gehe, das Urheberrecht im Internet wirksam durchzusetzen. Dazu reiche aber die Stärkung der Verfahrensrechte aus.

Der Entwurf für das geplante Gesetz enthalte "zahlreiche problematische Regelungen und Unschärfen, die grundsätzliche Fragen aufwerfen", bemängelte der Verband. "Die damit verbundene Rechtsunsicherheit würde sowohl den Anreiz für innovative Leistungsangebote minimieren als auch die Unternehmen in ihrem täglichen Umgang mit dem Internet maßgeblich beeinträchtigen."

Das geplante Gesetz sieht vor, dass gewerbliche Internet-Anbieter, kommerzielle Nachrichtenportale und Suchmaschinen in Zukunft an Presseverlage zahlen müssen, wenn sie deren journalistische Artikel für das eigene Angebot nutzen. Mit dem neuen Leistungsschutzrecht sollen Medien unter anderem an den Erlösen von Suchmaschinen wie Google beteiligt werden. Damit erfüllt die schwarz-gelbe Koalition eine Forderung aus der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenbranche. Das Vorhaben stößt bei Internet-Aktivisten auf scharfe Kritik. (dpa/tc)