Bayern mit novelliertem EDV-Gesetz

21.05.1982

MÜNCHEN (CW) - Die organisatorischen Grundlagen der staatlichen EDV in Bayern haben zum 1. Mai dieses Jahres wichtige Änderungen erfahren. Kernpunkt der Novellierung ist die Abkehr vom bisher geltenden Gebietsrechenstellenkonzept zugunsten einer ressortbezogenen DV.

Die Staatsministerien können sich aber auch des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung oder Ressortrechner anderer Geschäftsbereiche bedienen, um automationsgeeignete Aufgaben zu erledigen.

Eine weitere Änderung des EDV-Gesetzes betrifft die grundsätzliche und ressortübergreifende Zuständigkeit innerhalb der bayerischen Verwaltung. Hier zeichnet nun das Innenministerium verantwortlich.

Die bisher nebeneinander bestehenden Landesämter für Datenverarbeitung beziehungsweise für Statistik werden jetzt unter der Bezeichnung "Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung" zusammengefaßt. Das Amt erhält zugleich einen erheblich erweiterten Aufgabenbereich. Dazu zählen Beratung und Unterstützung von DV-Anwendern der öffentlichen Verwaltung, vor allem aber die DV-Aus- und -Weiterbildung im staatlichen Bereich.