Datenschutz-Entwurf im Landtag:

Bayern läßt zweifelhafte Daten sperren

19.10.1977

MÜNCHEN (ee) - Entwicklungen die das Bundesdatenschutzgesetz noch nachvollziehen dürfte, nimmt ein Entwurf des Bayerischen Datenschutzgesetzes vorweg, der vergangene Woche vom Kabinett dem Landtag zur Beratung zugeleitet worden ist. Der Freistaat hat erstmals ein Recht auf Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz vorgesehen und, weitergehend als das BDSG, den Anspruch auf Sperrung "zweifelhafter" Daten verankert. Beim verschuldensunabhängigen Schadenausgleich - ... nach dem BDSG nicht normiert ist - sind in Bayern 100 000 Mark als Obergrenze in der Diskussion.

Über das BDSG hinausgehend, will Bayern auch einen gesetzlichen Auftrag für die Verwaltung konstruieren, erst dann darf diese personenbezogene Daten einzelner Bürger verarbeiten. Auch den Austausch von Daten soll eine Rechtsverordnung kanalisieren. Dem Landesbeauftragten für Datenschutz, über dessen Person es zur Stunde innerhalb der weiß-blauen Landesgrenzen noch keine konkreten Vorstellungen gibt, soll ein Beirat aus Mitgliedern des Landtags und des Senats zur Seite gestellt werden.