Gutachten zu zurückgezogenem Gesetzentwurf angefordert:

Baum: Mehr Datenschutz im Melderecht

30.06.1978

BONN (ee) -"Datenschutzgerechter" werden soll der in Bonn auf Eis liegende Entwurf für ein neues Melderecht. Der neue Bundesinnenminister, Gerhart Rudolf Baum, hat Professor Dr. Hans-Peter Bull, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, gebeten, aus seiner Sicht gutachterlich zum neuen Melderecht Stellung zu nehmen, dessen Entwurf wegen einer Reihe von fragwürdigen Bestimmungen zur neuerlichen Bearbeitung zurückgehalten worden ist.

Baum möchte, so ist zu vernehmen, ein Meldegeheimnis einführen. Diese

Bestimmung soll den Personen, die mit der Datenbearbeitung bei Meldevorgängen beschäftigt sind, untersagen, diese Daten unbefugt zu anderen als zu dienstlichen Zwecken weiterzugeben. Überdies sollen Behörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften Betroffenen Auskunft erteilen.

Weitergehend als nach dem bisherigen Entwurf sollen Daten künftig auch "gelöscht" und nicht nur "gesperrt" werten. Zumal beim "Sperren" nicht gesichert ist, daß falsche oder anderweitig unerlaubt zustande gekommene Daten über den einzelnen doch widerrechtlich weiterverwendet werden.