Der Bürger in der Datenbank:

Basler dürfen wissen, was der Computer weiß

19.10.1979

BASEL (sg) - Was dem Züricher recht ist, kann dem Basler nur billig sein. So etwa mag die Leitung der Stadt-Basler Einwohnerkontrolle gedacht haben, als sie sich in Sachen Einwohnerdatenbank für eine bereits zuvor in Zürich realisierte, freie Einsichtnahme in die gespeicherten Personendaten entschied. Der Basler Polizeidirektor Karl Schnyder, oberster Datenhüter in der Rheinmetropole, meint, daß "das weitverbreitete Unbehagen der Bürger gegenüber den sie verwaltenden Computern gar nicht erst eintreten muß, zeigt man ihm offen, was man überhaupt bei der Einwohnerkontrolle zu seiner Person verzeichnet hat".

Jeder Basler hat also fortan das Recht. nicht nur einen Blick auf die zu seiner Person gespeicherten Daten zu werfen. Er kann auch die Richtigstellung von Angaben zu seinem Geschlecht, Geburtsdatum und -ort. Konfession, Zivilstand etc., den sogenannten Einwohnergrunddaten, fordern. Wie weit von diesem Recht Gebrauch gemacht wird muß sich erst einmal zeigen. Die Auskunft erteilenden Kontrollbüros rüsten sich auf alle Fälle für den ersten Ansturm.

Auf den Datenschutz angesprochen, vergleicht man in Basel das EDV-System gerne mit der konventionellen Karteien-Methode. Polizeidirektor Karl Schnyder stellt denn auch fest, daß die in Karteien gespeicherten Daten schlechter vor unbefugtem Zugriff geschützt sind, als dies heute bei einer Datenbank zu verwirklichen ist. Denn heute ist der Griff nach den Daten nunmehr dem dafür eigens geschulten Personal möglich und auch nur dann, wenn ihnen das geheime, periodisch wechselnde Paßwort bekannt ist. Damit meint man denn auch, in Ermangelung einer verbindlichen Regelung dem Datenschutz genüge getan zu haben.