Thema der Woche

Basis der Kartellrechtsklage

29.05.1998

Der Sherman Antitrust Act wurde 1890 vom US-Kongreß eingeführt, um Machtkonzentrationen zu zügeln, die dem freien Handel zuwiderlaufen und wirtschaftlichen Wettbewerb eindämmen. Die Gesetzeseingabe wurde nach dem US-Senator John Sherman benannt, der ein Experte für die Regulierung des Handels und Kommerzes war. Ein wesentliches Ziel des Sherman Act sollte sein, Fixpreisabsprachen, Marktaufteilungen oder Konkurrenzaushebelungen zu verhindern.

Der 1914 erlassene Clayton Antitrust Act diente als flankierende Erklärungs- und Definitionshilfe für den Sherman Act. Im Clayton Act wurden unter anderem detaillierte Beispiele für illegale Geschäftspraktiken aufgeführt, die auf eine Monopolsituation hinarbeiten oder die aus einer Monopolsituation folgern. Außerdem wurden mit dem Clayton Act Schlupflöcher geschlossen, die der Sherman Act wegen seiner juristisch nicht sauberen Auslegungen bot.

Eine weitere Präzisierung und Stärkung erhielten der Sherman und der Clayton Act 1936 durch den Robinson-Patman-Act sowie 1950 durch den Celler-Kefauver Act.

Der Sherman Act erfuhr in den Jahren unterschiedliche Auslegungen. Mit dem Verfahren gegen die Aluminum Company of America von 1945 verschärfte sich die Einstellung zu der Frage, wann gegen den Sherman Act verstoßen werde, erheblich. In der Folge war schon allein die Größe eines Unternehmens und dessen daraus resultierender Markteinfluß ein hinreichender Grund, dieses unter kartellrechtlichen Erwägungen zu durchleuchten.

Ebenfalls 1914 schuf der Kongreß übrigens auch die Kartellrechtsbehörde Federal Trade Commission (FTC). Sie hatte das Recht, etwaigen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht nachzuspüren und entsprechende Maßnahmen gegen unfaire Wettbewerbspraktiken zu ergreifen. Die FTC ist unmittelbar dem US-Justizministerium und damit der Ministerin Janet Reno unterstellt. Der FTC direkt steht heute Joel Klein vor, der nun die Kartellrechtsklage gegen Microsoft eingeleitet hat.