PDFs richtig aufbereiten

Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbehinderungen

07.09.2010
Von Peter  Ganza
Für Menschen mit Sehbehinderungen stellt das Internet eine beinahe unüberwindliche Hürde dar. Das muss nicht sein. Werden Inhalte optimiert angeboten, können sich auch Benachteiligte komfortabel im Netz bewegen.

Man spricht in diesem Fall von barrierefreiem Internet. Für Webseitenbetreiber heißt das, sie müssen ihre Webseiten so programmieren, dass sie für die Ausgabegeräte von Behinderten "lesbar" sind. Das Gros der Internetseiten ist jedoch noch nicht für den barrierefreien Zugang optimiert. Eine Ausnahme bilden zum Beispiel Webseiten von Behörden.

Menschen mit Behinderungen gehören zu den aktivsten Online-Communities.
Menschen mit Behinderungen gehören zu den aktivsten Online-Communities.

Wem der Zutritt zum Web per Bildschirm verwehrt bleibt, muss sich anderer Mittel bedienen. So gibt es beispielsweise Geräte, die Text auf Internetseiten in Blindenschrift übersetzen. Hierfür ist es wichtig, dass Bilder im HTML-Quelltext mit aussagekräftigen Alt-Tags versehen sind. Außerdem sollten Links möglichst "sprechend" formuliert sein. Wenn eine Seite zehn Links enthält, die alle "mehr zu …" lauten, ist es für Blinde unmöglich, sich zu orientieren. Darüber hinaus gibt es sogenannte Screenreader. Diese können Computerinhalte vorlesen. Jedoch werden nicht alle Inhalte mit diesen Hilfen ausgegeben. Neben PDFs stellen Tabellen oder Bilder für die "Vorleser" eine große Hürde dar.

Sehbehinderte: Rege Online-Community mit Hindernissen

Vor allem Telefonanbieter, aber auch Banken und Sparkassen stellen Rechnungen oder Kontoauszüge in erster Linie online als PDF bereit. Für Menschen mit Sehbehinderungen stellt das ein Problem dar. Statistisch gesehen kann ein Finanzanbieter mit circa 2,5 Millionen Kunden damit rechnen, dass mindestens ein Prozent dieser Kunden in irgendeiner Form sehbehindert ist. Diese würden wiederum Zugriff auf ungefähr eine Million Dokumente pro Jahr benötigen, je nachdem wie häufig sie beispielsweise ihre Bankauszüge abrufen.

Unternehmen, die Online-Services anbieten, sollten ihre sehbehinderten Kunden nicht außen vor lassen. Die Forschung zeigt, dass die Gemeinschaft der Sehbehinderten nicht nur eine der aktivsten Online-Gruppen ist, sondern auch eine der treuesten. Das gilt natürlich nur dann, wenn die Bedürfnisse dieser Menschen bedient werden und die Online-Inhalte und Formulare entsprechend aufbereitet sind. Nach einer Studie von Aktion Mensch nutzen behinderte Menschen - auch Sehbehinderte - das Internet rund 6,5 Tage pro Woche. Dabei dient es vor allem als Informationsquelle. Im Gegensatz dazu kommt der Rest der deutschen Bevölkerung im Durchschnitt nur auf 5,1 Tage pro Woche.

Nach Ansicht von Viviane Reding, EU-Kommissarin für Kommunikation, sind die aktuellen Vorschriften für barrierefreie Webseiten zu länderspezifisch. Daher schlägt sie einheitliche Richtlinien für Webseiten in Europa vor. Als Grundlage sollen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C-Konsortiums dienen. Dadurch würde ein Maßstab für Webseiten-Anbieter geschaffen, um die Zugänglichkeit von digitalen Inhalten und Dokumenten zu sichern.