BGH

Bankkunden haften bei Preisgabe von TAN-Nummern

24.04.2012
Bankkunden, die auf gefälschten Webseiten ihre Transaktionsnummern angeben, müssen für den Schaden durch betrügerische Überweisungen in der Regel selbst aufkommen.

Das folgt aus einer am Dienstag verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 96/11). Damit blieb die Klage eines Bankkunden aus Nordrhein-Westfalen ohne Erfolg. Von seinem Konto waren 5000 Euro nach Griechenland überwiesen worden. Zuvor hatte er insgesamt zehn Transaktionsnummern (TANs) auf einer vermutlich gefälschten Website eingegeben.

Der Kunde habe damit "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen", so der BGH. Er hätte Warnhinweise vor Online-Betrügern berücksichtigen müssen. Deshalb sei er selbst für den Schaden verantwortlich und habe keinen Anspruch auf Ersatz des Geldes. (dpa/tc)