Bundesrat antwortet Tessiner Nationalrat Pini:

Bankenkommission von Soffex überfordert

23.10.1987

BERN????WS) - Im März 1988 nimmt ???? elektronische Optionenbörse Soffex den Betrieb auf. Sie wird durch "Selbstregulierung" für Ordnung in ihrem Bereich sorgen müssen: Das System überfordert die Bankenkommission als Hüterin über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten.

In einer Interpellation hatte sich der Tessiner FDP-Nationalrat Massimo Pini beim Bundesrat erkundigt, welche Maßnahmen vorgekehrt worden seien, um "die neue Aktivität der Soffex dem Gesetz zu unterstellen". Wirtschaftskonsulent Pini wollte außerdem wissen: "Wer legt die Bedingungen für den Börsenhandel an der Soffex fest? Wie soll überprüft werden, ob die Banken, die mit den neuen Börsentiteln und Optionen an der Soffex handeln werden, die Vorschriften über die Eigenmittel einhalten?"

Der Bundesrat verweist in seiner Antwort zunächst darauf, daß die Überprüfung der Vorschriften über die Eigenmittel und Klumpenrisiken auch im Fall der Soffex - der ersten Schweizer Optionen- und Financial Futures-Börse auf elektronischer Basis - der Eidgenössischen Bankenkommission obliegt. Gleichzeitig macht die Regierung offen auf die Schwierigkeiten der Kontrolle aufmerksam: "Gegenwärtig ist eine von der Bankenkommission eingesetzte Arbeitsgruppe daran, die Konsequenzen aus der bilanzunwirksamen Geschäftst_TIgkeit der Banken systematisch auf ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken zu analysieren und Vorschläge für ihre aufsichtsrechtliche Behandlung zu unterbreiten."

Gerade bei den neuen Finanzinstrumenten könne die effektive Risikosituation nur mit Schwierigkeiten abgeschätzt werden. Nach Darstellung des Bundesrates sah sich die Bankenkommission durch den raschen und tiefgreifenden Wandel auf den internationalen Finanzmärkten veranlaßt, ihre Untersuchung über eine Ausdehnung der bankengesetzlichen Vorschriften (insbesondere über die eigenen Mittel, die Risikoverteilung, die Liquidität und die Rechnungslegung) auf die Außerbilanzgeschäfte sowie über eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Bankengesetzes auf gewisse Finanzintermediäre wie Emissionshäuser voranzutreiben. Sie werde dem Bundesrat entsprechende Anträge für eine Revision der Bankenverordnung unterbreiten.

Der Bundesrat beeilt sich aber auch, "klar festzuhalten", daß die erwähnte Überprüfung im Hinblick auf eine globale Finanzmarktüberwachung nur dann zu einer bundesrechtlichen Lösung führen sollte, "wenn sich dafür ein zwingendes Bedürfnis zeigt". Es erscheine auch ratsam, Erfahrungen anderer Länder auszuwerten und allenfalls für die Schweiz nutzbar zu machen: "Der Bundesrat wird im Verlaufe der nächsten Jahre die Argumente, die für und gegen eine Regelung auf Bundesebene sprechen, sorgfältig abzuwägen und einen entsprechenden Entscheid für das weitere Vorgehen zu fällen haben. Dies soll allerdings die Marktträger nicht daran hindern, auf dem Weg der Selbstregulierung angemessene Ordnung für ihre Bereiche zu treffen."

Diesen letzteren Weg habe nun die Soffex eingeschlagen. Das System Soffex ermöglicht einen vollständig informatisierten Börsenhandel und erlaubt den Börsenhändlern, ihre Geschäfte am Terminal abzuwikkeln, ohne den traditionellen "Börsenkorb" in Anspruch nehmen zu müssen.