EDV-gerechte Abgabenordnung

Band oder 100 000 Formulare

11.07.1975

BONN - Die Steuer-Männer staunten: "Bisher hat die Finanzverwaltung im EDV-Bereich ein bißchen außerhalb der Legalität

gearbeitet" konnten sie als Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium, Rainer Offergeld, im "Handelsblatt" lesen.

Der für die Neufassung der Abgabenordnung im gleichen Haus zuständige H. Muss glaubt an ein Mißverständnis: "Wir haben spezielle Arbeitsgruppen, die alle Programme daraufhin überprüfen, ob sie juristisch einwandfrei sind. Nicht die Finanzämter bewegen sich etwas außerhalb der Legalität sondern die EDV-Buchführungen,." Streng genommen fehlt

nämlich für Buchführung auf dem Computer die rechtliche Grundlage - im Handelsgesetzbuch ist immer noch davon die Rede, daß "Bücher zu führen" sind.

Datenträgeraustausch geplant

Die neue Abgabenordnung, deren Entwurf jetzt dem Parlament vorliegt, soll mit derartigen Problemen aufräumen. "Es ist erstaunlich, an wie vielen Stellen da die Worte >Elektronische Datenverarbeitung< auftauchen" erklärt der EDV-Fachreferent des Ministeriums, Ministerialrat Püschel.

An der elektronischen Datenverarbeitung ist die Finanzverwaltung selbst mindestens so interessiert wie die buchführenden Firmen. So strebt man beispielsweise an, monatliche Lohn- und Umsatzsteuermeldungen auf Magnetband entgegenzunehmen. Freilich wollen die Ämter nicht "von einer Firma 100 Bytes auf Band" entgegennehmen. Sie denken vor allem an die Rechenzentren wie Datev

(350 000 Kunden) oder Taylorix (100 000 Kunden), die selbst froh wären, wenn sie nicht mehr monatlich Hunderttausende von Formularen bedrucken müßten, sondern stattdessen einfach ein Band abliefern könnten. Ferner ist daran gedacht, daß Lohnbescheinigungen für die Finanzämter nicht mehr ausgedruckt werden müssen, sondern in Form von Bändern geliefert werden können. -py