Digitales Gesundheitswesen

Bald Apps auf Rezept?

13.07.2019
Von 
René Resch ist als freier Mitarbeiter tätig. Seine Lieblingsthemen sind Social Media, Gaming und Tech-Trends
Ein neuer Gesetzentwurf sieht under anderem vor, dass Patienten künftig auch Apps von Ärzten verschrieben bekommen können.

Ein neuer Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter vorantreiben. Kosten für bestimmte Gesundheits-Apps sollen dabei von den Krankenkassen übernommen werden – wenn ein Arzt diese verordnet.

Digitales Gesundheitswesen: Apps auf Rezept
Digitales Gesundheitswesen: Apps auf Rezept
Foto: BfArM

Im Speziellen sind damit beispielsweise Apps gemeint, die einem beim Einnehmen von Medikamenten helfen oder die Werte des Blutzuckers dokumentieren. Laut dem Ministerium werden die Apps vorab vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datenschutz, Sicherheit sowie Funktionalität geprüft. Nach der Prüfung bekommen Hersteller ein Jahr Zeit eingeräumt, um dem BfArM zu beweisen, dass die App nachweislich die Versorgung der Patienten verbessert. Mit dem GKV-Spitzenverband verhandle der Hersteller dann, wie viel Geld er erhalte. Dann steht einer Erstattung durch Krankenkassen nichts mehr im Weg.

Weiterhin sollen noch andere digitale Angebote vorangebracht werden, beispielsweise dafür, dass Patienten leichter Arztpraxen finden können, die Videosprechstunden anbieten.

Krankenhäuser sowie Apotheken werden verpflichtet, sich bis Ende September 2020 an eine Telematik-Infrastruktur anschließen zu lassen um beispielsweise elektronische Arztbriefe auszutauschen. Ärzte, die sich der Digitalisierung verweigern, müssen mit einem Honorarabzug von 2,5 Prozent ab dem 1. März 2020 rechnen.

Jens Spahn sagte dazu gegenüber dem ARD Morgenmagazin: „Künstliche Intelligenz, digitale Anwendungen werden Ärzte nicht ersetzen, aber Ärzte, die digitale Anwendungen nutzen, werden die Ärzte ersetzen, die noch mit Karteikarten arbeiten.“

Ärzte warnen vor Sicherheitsrisiken

Nicht alle Ärzte sind mit den Digitalisierungsplänen einverstanden. So warnten bereits vor kurzem Mediziner in einem offenen Brief, dass digitale Patientendaten nicht ausreichend vor Hackerangriffen geschützt seien.

Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, äußerte diesbezüglich Bedenken: „Weil die Versicherten keine Möglichkeit für Datenschutzeinstellungen haben, fehlen auf Druck des Justizministeriums sämtliche Regelungen zur elektronischen Patientenakte. Damit ist die Akte zum Start nur eine nutzlose Attrappe, denn die Versicherten haben auch keinen Anspruch, dass Leistungserbringer dort Daten ablegen.“ So sei der Gesetzentwurf nur eine „abgespeckte Version“. Sie forderte Spahn weiterhin dazu auf, „zügig dafür zu sorgen, dass die Versicherten Datenschutzeinstellungen in der Akte vornehmen können“.

Das Gesetz soll dabei im Januar 2020 bereits in Kraft treten. Im Bundesrat ist es nicht zustimmungspflichtig.

(PC-Welt)