Baden-Württembergische Datenschutzbeauftragte:Bürgerdaten schlecht geschützt

23.01.1981

STUTTGART (gr) - "Von einer Durchsetzung des Datenschutzrechtes kann keine Rede sein." Zu diesem Ergebnis kommt die Baden-Württembergische Datenschutzbeauftragte Dr. Ruth Leuze, die vor neun Monaten ihr Amt antrat, in ihrem ersten Arbeitsbericht. Eine der wichtigsten Aufgaben sei, die Kenntnisse der Behörden im Datenschutzrecht zu vertiefen.

Verstöße gegen das Datenschutzrecht in der öffentlichen Verwaltung deckte Frau Leuze vor allem bei der Polizei, im Gesundheits- und Verkehrswesen, in der Schulverwaltung, an den Hochschulen sowie in der Verwaltung von Gemeinden auf. Die Polizeirechner seien zum Teil technisch gar nicht darauf ausgelegt, Daten zu löschen oder zu sperren.

Aus Bequemlichkeit erhebt die Verwaltung die benötigten persönlichen Daten nicht direkt beim Bürger, sondern erfragt sie bei anderen öffentlichen Stellen, kritisiert die Datenschutzbeauftragte, die in Baden-Württemberg der Dienstaufsicht des Innenministeriums untersteht und im Gegensatz zu anderen Bundesländern nur für die Datenverarbeitung der öffentlichen Verwaltung zuständig ist.