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Backdating: Steve Jobs erhält Vorladung von der SEC

21.09.2007
Zuletzt hatte es den Anschein, als habe Apple seinen Firmenchef Steve Jobs halbwegs aus der Backdating-Schusslinie nehmen können. Jetzt hat der CEO aber eine Vorladung der Wertpapier- und Börsenaufsicht SEC erhalten.

Allerdings berichtet das "Wall Street Journal" unter Berufung auf zwei Insider, die Vorladung sei nicht als Hinweis auf eine Ermittlung gegen Steve Jobs persönlich zu werten. Vielmehr solle der Apple-Chef als Zeuge in dem Verfahren gegen die frühere Apple-Generaljustiziarin Nancy Heinen aussagen.

Heinen hatte das Unternehmen im Mai 2006 verlassen. Ihr wird zur Last gelegt, sie habe die Vergabe eines Optionspakets an sie selbst und eines anderen an Jobs manipuliert und dazu Firmenunterlagen gefälscht, um die begünstigenden Umdatierungen zu vertuschen. Die Managerin hat über ihre Anwälte jegliches Fehlverhalten bestritten. Eine Apple-Sprecherin wollte keine Stellungnahme zur Vorladung von Jobs abgeben. Der Apple-Chef soll, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, wohl nicht vor November vorgeladen werden. Vor Gericht wird er sowohl von Heinens Anwälten als auch denen der Securities and Exchange Commission befragt werden.

Offenbar soll Steve Jobs nur als Zeuge gegen seine frühere Chefjuristin Nancy Heinen aussagen.
Offenbar soll Steve Jobs nur als Zeuge gegen seine frühere Chefjuristin Nancy Heinen aussagen.
Foto: Apple

Bislang gebe es keinerlei Hinweise darauf, dass Heinen versuchen werde, Jobs in die gegen sie erhobenen Vorwürfe hineinzuziehen, berichtet das "Wall Street Journal" weiter. Stattdessen würden die Anwälte der früheren Apple-Chefjuristin dahingehend argumentieren, Heinens Handlungen stellten keinerlei Aktienbetrug dar.

Apple hatte in der Vergangenheit bereits das sogenannte Backdating von Aktienoptionen eingeräumt und dabei auch zugegeben, dass Firmenchef Jobs an der Auswahl einiger Daten für solche Rückdatierungen beteiligt war. Dabei treffe den CEO aber keinerlei Schuld; unter anderem weil Jobs die bilanztechnischen Auswirkungen nicht bewusst gewesen seien. Die SEC hatte auch erklärt, sie plane keine Anzeige gegen Apple.

Aktienoptionen geben üblicherweise einem Mitarbeiter das Recht, Aktien seiner Firma zu einem Zeitpunkt in der Zukunft zu dem Kurs zu erwerben, den die Papiere zum Zeitpunkt der Genehmigung des Optionen hatten. Steigt der Aktienkurs bis zur Zuteilung, kann der Mitarbeiter die Differenz als Gewinn einstreichen. Wird die Genehmigung des Pakets auf einen Tag mit besonders niedrigem Kurs rückdatiert, erhöht sich der mögliche Profit entsprechend.

In dem Verfahren gegen Heinen wurde dem Bericht zufolge am 16. August neben Heinen und Jobs noch eine dritte Person vorgeladen, deren Identität ist aber nicht bekannt. Heinens Anwälte und die SEC streiten außerdem darüber, wie viele Zeugen jede Seite für die Gerichtsverhandlungen laden darf. Die SEC will nur ein Dutzend für jede Seite zulassen, Heinens Anwälte würden gern 45 Personen in den Zeugenstand bitten, darunter aktuelle und frühere Verwaltungsräte von Apple. Hierüber soll ein US-Bundesrichter entscheiden.

Ein Termin für den Prozess ist noch nicht angesetzt. Die SEC hat den September 2008 vorgeschlagen, die Verteidigung wünscht sich einen späteren Termin im März 2009. (tc)