Aus der Tagespresse

07.01.1977

"Mannesmann geht in die Datenverarbeitung", berichtete die Süddeutsche Zeitung am 15.12. 76 und formulierte diesen "Ausschließlichkeitsanspruch":

"Es handelt sich um .. . Peripheriegeräte der elektronischen Datenverarbeitung, also um alles, was sich außerhalb des Computers abspielt."