Aufgepasst: Bei den Lizenzen für Vista ändert sich einiges

16.11.2006

Wer Vista auf einem privaten Rechner verwendet, für den ändert sich weniger. Wer das Betriebssystem auf einen neuen oder technisch veränderten PC installiert, kann seine Lizenz auf diesen übertragen, vorausgesetzt Vista wird vom vorigen Rechner gelöscht. Eine Reaktivierung muss online oder telefonisch innerhalb von drei Tagen geschehen, darf aber beliebig oft vorgenommen werden. Falls erheblich Änderungen „effektiv zu einem neuen Rechner geführt haben“, soll sich der Kunde telefonisch an das Support-Team wenden.

Die Lizenz von Vista wird regelmäßig über den Service „Windows Genuine Advantage“ überprüft. Schlägt die Kontrolle fehl, dann werden bestimmte Funktionen abgeschaltet (u.a. die „Aero“-Oberfläche, einige Spyware-Filter im „Windows Defender“ und die „Ready-Boost“-Funktion für USB-Sticks als Cache) und regelmäßig Warnmeldungen an den Benutzer ausgegeben.

Die Garantiezeit von Vista für Privatkunden hat Microsoft von zuvor 90 Tagen auf ein Jahr verlängert. Privatnutzer dürfen außerdem legal eine Backup-Kopie des Systems erstellen (Entwickler mit MSDN-Abo dürfen so viele Kopien nutzen, wie für ihre Arbeit brauchen).

Wer noch mehr wissen möchte, kann sich vollständigen Lizenzbedingungen für Endnutzern (EULAs) von „Vista Home Basic“, „Home Premium“, „Business“ und „Ultimate“ durchlesen. Auch zu den Produktbenutzungsrechten für Volumenlizenzkunden gibt es weiterführende Informationen. (tc)