Auf einmal ist die gute Stimmung weg

22.04.2004
Von 
Winfried Gertz ist Journalist in München. Er arbeitet in einem Netzwerk von zahlreichen Anbietern kreativer Dienstleistungen. Das Spektrum reicht von redaktioneller Hörfunk- und Fernsehproduktion über professionelle Fotografie bis zu Werbetexten für Industrieunternehmen und Non-Profit-Organisationen.

Die Gefahr, nur auf die Kostenseite zu schielen und beim Betriebsübergang das Veränderungs-Management zu vernachlässigen, ist den Beteiligten durchaus bewusst. "Wir achten darauf", erläutert Susanne Dietrich, bei CSC Ploenzke in Kiedrich verantwortlich für Personalentwicklung und Change-Management, "die Mitarbeiter offen und ehrlich und so umfassend wie möglich in die Veränderungsprozesse einzubeziehen." Verständlich, schließlich sind in den letzten Jahren rund 27000 Mitarbeiter, gut ein Drittel der weltweiten Belegschaft, durch Outsourcing zu CSC gestoßen.

Doch nicht nur das neue Unternehmen, bei dem die Mitarbeiter künftig ihre Brötchen verdienen, ist in der Übergangsphase gefordert. Vorher muss der alte Arbeitgeber seine Informationspflichten erfüllen - ein Knackpunkt, auf den Rechtsanwalt Knut Müller von der auf Arbeitsrecht spezialisierten Münchner Kanzlei Ulrich Weber und Partner hinweist. "Genügt die Information des ehemaligen oder des neuen Arbeitgebers nicht den gesetzlichen Anforderungen", so Müller, "besitzen die Mitarbeiter ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht gegen den Betriebsübergang." Besser sei es, ergänzt Achim Thannheiser, Rechtsanwalt aus Hannover, nichts voreilig zu unterschreiben. Drohe die Ausgliederung in eine "Frittenbude", mahnt der Jurist, "geht der Schutz der großen Mutter verloren". Kleine Firmen könnten in der Regel keine Arbeitsplätze garantieren.

Wichtiges Know-how geht verloren

Wechseln Mitarbeiter doch zum Outsourcer, haben sie zunächst nichts zu befürchten. Geregelt ist der Betriebsübergang im Paragrafen 613a des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach bleiben Gehalt und Nebenleistungen ein Jahr lang unangetastet. Lediglich freiwillige variable Vergütungen, in IT-Betrieben nicht ungewöhnlich, stehen zur Disposition.

"Danach können sich Arbeitsverträge ändern und Betriebsvereinbarungen verschlechtern", warnt Thannheiser. Nicht selten sind Mitarbeiter entweder mit einer Aufgabenflut oder mit schlichten Standardtätigkeiten konfrontiert. So gehen wichtige Qualifikationen und Aufstiegschancen verloren. Um das Schlimmste zu verhüten, berichtet Thannheiser, habe die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi bei großen Outsourcing-Anbietern wie IBM und T-Systems Regelungen zur Begrenzung der Anforderungen durchgesetzt. Anders sieht es hingegen bei kleineren Dienstleistungsfirmen aus. Lasse es die Auftragslage nicht mehr zu, gibt der Münchner Outsourcing-Berater Max Lummer zu bedenken, "wird meist nach dem Sozialverfahren gekündigt".

*Winfried Gertz ist freier Journalist in Starnberg.