IT-Recht

Auf einen Blick: Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums

16.04.2008
Von Dr. Volker Baldus

Musikindustrie wird gestärkt

Im Gegenzug erhalten die Rechteinhaber, insbesondere also die Musikindustrie, einen stärkeren Auskunftsanspruch. Bislang musste die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden, um von Internet-Providern die Namen und Anschriften der Urheberrechtsverletzer zu erhalten. Erst dann konnten die Rechteinhaber mit zivilrechtlichen Mitteln, notfalls vor Gericht, ihre Schadensersatzforderungen geltend machen.

Nach dem neuen Gesetz sollen Rechteinhaber unter bestimmten Bedingungen auch einen Auskunftsanspruch direkt gegen die Internet-Provider haben. Voraussetzung ist, dass der Rechtsverletzer im "gewerblichen Ausmaß" und nicht nur im "geschäftlichen Verkehr" gehandelt hat. Wann dies der Fall ist, müssen in Zukunft die Gerichte entscheiden, da das Gesetz auf eine genaue Definition verzichtet.