Checkilste für die Leistung: Mitarbeiterbeurteilung

Auf die Auswertung kommt es an

05.03.1976

FRANKFURT - In mancher Hinsicht ist die öffentliche Hand der Privatwirtschaft voraus - beispielsweise bei der Mitarbeiter-Beurteilung. Wegen der gesetzlichen Vorschrift, daß Beamte regelmäßig zu beurteilen sind, haben sich detaillierte Verfahren entwickelt, in die zumeist auch die Angestellten einbezogen werden.

Die Verfahren zwingen den Vorgesetzten dazu, sich regelmäßig und systematisch mit Leistungen und Verhalten der Mitarbeiter zu beschäftigen. Das Ergebnis sind Unterlagen, die nicht nur bei Beförderungen, Versetzungen oder der Überprüfung von Gehältern nützlich sind, sondern sich auch für die Überprüfung von Arbeitsplatzbeschreibungen und für das Aufstellen von Fortbildungsplänen gut auswerten lassen.

Bewährt hat sich die sogenannte "gebundene Beurteilung" mit Hilfe eines standardisierten Vordruckes. Sie zwingt nicht nur zur Vollständigkeit, sondern sichert auch die Vergleichbarkeit der Ergebnisse. Auch in relativ kleinen Bereichen lohnt sich die Einrührung eines solchen Verfahrens: "Obwohl wir mit 150 Mitarbeitern eine noch durchaus überschaubare Größe haben, führen wir die regelmäßige Personalbeurteilung nach einem von der Stadt Frankfurt übernommenen Verfahren seit der RZ-Gründung durch", berichtet das Kommunale Gebietsrechenzentrum Frankfurt. "Wir sind zwar durch die gesetzlichen Vorschriften dazu gezwungen - das Verfahren hat sich aber bewährt."

Vorgeschrieben ist beim KGRZ die Beurteilung jedes Beamten im Abstand von fünf Jahren auf Wunsch auch im Abstand von drei Jahren. Außerdem ist eine Beurteilung bei Kürzung der Probezeit, Anstellung auf Lebenszeit, Beförderung Übertragung anderer Tätigkeitsgebiete, wesentlicher Änderung der Arbeitsverteilung, Versetzung und zur Überprüfung der Bewährung nach Übertragung neuer Arbeiten abzugeben.

In der Praxis hat es sich als zweckmäßig erwiesen, die Pelsonalakte zurückzuhalten, wenn eine neue Beurteilung abgegeben werden muß - "damit nicht die alten Angaben einfach abgeschrieben werden". Günstig ist nach den Frankfurter Erfahrungen auch, wenn der Vorgesetzte bei der Beurteilung eines Mitarbeiters vergleicht, wie er dessen Kollegen bewertet hat, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben: "Wenn die Mitarbeiter untereinander ihre Beurteilungen vergleichen würden, könnten sie sonst eventuell ganz schön motzen." -py

Informationen: Eine Übersicht über die im öffentlichen Bereich angewendeten Verfahren gibt der Bericht "Beurteilung von Mitarbeitern" der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung, 5 Köln 51 Lindenallee 13-17.