Web

Auch Michigan will Doubleclick verklagen

18.02.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Jennifer Granholm, Oberstaatsanwältin des US-Bundesstaates Michigan, bereitet derzeit eine Verbraucherschutzklage gegen die Web-Werbefirma Doubleclick vor. Sie bezichtigt die Company, mit ihrer geplanten Praxis, Verbraucherinformationen zu sammeln und zu verkaufen, Michigans "Comsumer Protection Act" zu verletzen. Ein solches Vergehen könne mit einer Geldstrafe von bis zu 25 000 Dollar geahndet werden. Doubleclick muss sich bereits einer inoffiziellen Untersuchung durch die US-Regulierungsbehörde FTC (Federal Trade Commission) unterziehen (CW Infonet berichtete). Zudem wurden sechs andere Klagen gegen die Web-Werbefirma eingereicht, die inzwischen den Status von Sammelklagen erreicht haben. Auch der New Yorker Oberstaatsanwalt Elliot Spitzer hat gestern mit einer inoffiziellen Untersuchung von

Doubleclick begonnen.

Das Internet-Unternehmen geriet ins Kreuzfeuer der Kritik, als es im vergangenen Monat seinen neuen Plan zur Sammlung von Kundendaten vorstellte. Durch die Platzierung von intelligenten Tracking-Technologien - sogenannte "Cookies" - auf den Rechnern seiner Kunden will das Unternehmen Daten zu deren Verhalten im Internet sammeln. Diese sollen an Dritte weiter verkauft werden. Das rief die Verbraucherschützer auf den Plan, die befürchten, dass die wenigsten von der Routine-Überwachung wissen und sich daher auch nicht dagegen wehren können.

Inzwischen hat Doubleclick eine neue Website ins Leben gerufen, Privacy Choices, die über den Umgang der Firma mit Kundendaten informiert und den Verbrauchern die Möglichkeit gibt, die bei ihnen platzierten Cookies auszuschalten. Verbraucherschützer beanstanden dieses Vorgehen: Anwender sollten ausdrücklich gefragt werden, ob sie die Cookie-Überwachung akzeptieren (CW Infonet berichtete).

Das angekratzte Image von Doubleclick hat sich inzwischen auf den Aktienkurs ausgewirkt. Der Wert fiel gestern um 15,75 Dollar oder 14,8 Prozent und notierte zum Börsenschluss bei 90,75 Dollar.