Aus für Schnäppchenkäufe im Netz

Auch Letsbuyit.com muss Co-Shopping einstellen

20.10.2000
MÜNCHEN (CW) - Nach Primus Online muss sich jetzt auch Letsbuyit.com von seinem Co-Shopping-Modell verabschieden. Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg verstößt das Geschäftsmodell gegen das deutsche Rabattgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Mit ihrem Urteil schlossen sich die Hamburger Richter der Auffassung des klagendenden Konkurrenten Cnited an. Dieser hatte bereits im Juli eine einstweilige Verfügung gegen Letsbuyit.com erwirkt, die jedoch im August wieder aufgehoben worden war. Gegenstand der Klage ist das so genannte Co-Shopping-Verfahren - auch Power-Shopping genannt -, bei dem sich virtuelle Käufergemeinschaften zusammenschließen und den Preis für ein Produkt drücken. Je mehr Käufer sich dabei finden, desto billiger wird das Produkt.

Einen Tag zuvor hatte das Landgericht Köln bereits das Co-Shopping-Angebot der Metro-Tochter Primus Online verboten (siehe Seite 33). Sowohl Primus Online als auch Letsbuyit.com wollen in Berufung gehen. Letsbuyit-Justiziarin Romy Hochwald gibt sich optimistisch: "Wir werden in Deutschland weiterhin Co-Shopping betreiben", erklärte sie. Im Notfall werde man bis vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe ziehen. Nach Ansicht von Letsbuyit.com-Anwalt Stefan Krüger schaden die Urteile gegen die Schnäppchenkauf-Modelle dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Sollten sie auf Dauer Bestand haben, würden die Anbieter ihre Aktivitäten ins Ausland verlegen - für die Kunden habe dies schließlich keinerlei Auswirkungen. Für die deutsche Wirtschaft würde ein solcher Schritt jedoch bedeuten, dass Arbeitsplätze und Steuereinnahmen wegfielen.

Auch der parteilose Wirtschaftsminister Werner Müller plädiert für eine Überarbeitung des im internationalen Vergleich recht strengen deutschen Rabattgesetzes, da es im länderübergreifenden Online-Handel Wettbewerbsnachteile für deutsche Internet-Anbieter mit sich bringe. Das Justizministerium hat sich zu diesem Thema bislang noch nicht offiziell geäußert. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb soll aber in jedem Fall in seiner jetzigen Form bestehen bleiben.

Die schriftliche Begründung des Urteils gegen Letsbuyit.com wird in einem Monat erwartet.