Auch in Second Life gelten Recht und Gesetz

20.07.2007
Von Karolin Nelles

Fünf Tipps für Unternehmen

  • Bei Präsenzen und Shops sollten Sie stets der Impressumspflicht genügen. Möglichkeiten zur Einsicht des Impressums bieten beispielsweise Nachrichten an den Eingängen und Klickpunkte an anderen offensichtlichen Stellen.

  • Insbesondere bei der Schaltung von Werbung ist es ratsam, die allgemein anerkannten Rechtsstandards zu beachten.

  • Machen Sie bei Angeboten und Werbung immer unmittelbar kenntlich, ob es sich um rein in der virtuellen Welt stattfindende Tätigkeiten handelt oder ob ein Realitätsbezug vorhanden ist, zum Beispiel bei Werbung für ein Internet-Gewinnspiel.

  • Verdeutlichen Sie durch die jeweilige Sprache und Aushänge, auf welchen Markt das Angebot oder Geschäft zielt. Das schafft zumindest etwas mehr Rechtssicherheit, weil klarer wird, welches Recht im Streitfall anzuwenden ist.

  • Mit dem Aufbau einer Präsenz ist es nicht getan. Kontrolle ist das Stichwort. So sollten nicht nur die Räume ständig überwacht werden, um unerlaubte Handlungen unverzüglich zu unterbinden. Auch das angeheuerte Personal in Form von Second-Life-Bewohnern sollte regelmäßig kontrolliert werden. Diese Überprüfung muss sich auch auf die Inspektion von anderen Second Life-Bereichen erstrecken, um insbesondere Marken- und Urheberrechtsverletzungen Dritter zu unterbinden.