Staatsminister bestreitet Sonderstatus:

Auch DV-Täter sind Kriminelle

14.12.1984

MÜNCHEN (CW) - Wie übliche Kriminelle sind DV-Täter zu betrachten, betonte jetzt der bayerische Staatsminister der Justiz, August R. Lang. Er forderte deshalb umfassenden und baldigen Strafrechtsschutz.

Diese besondere Erscheinungsform der Kriminalität füge der Volkswirtschaft erheblichen Schaden zu. Abgesehen von dem relativ geringen Risiko, bei Manipulationen an EDV-Anlagen entdeckt zu werden, sei die Strafverfolgung aber auch durch Lücken im geltenden Strafrecht erschwert. Es sei auf die neuen technischen Gegebenheiten noch nicht ausreichend zugeschnitten.

Lang betonte, daß das Strafrecht auch dem intelligenten und qualifizierten Täter keine Schlupflöcher bieten dürfe. Dies gelte besonders für die weitere Verbindung der elektronischen Datenverarbeitung, vor allem durch Datenübertragungsnetze, die jedermann offenstehen wie Bildschirmtext.

Als dringlich bezeichnete Justizminister Lang Strafvorschriften gegen Vermögensschädigungen durch unmittelbare Beeinflussung von EDV-Anlagen; der geltende Straftatbestand des Betruges setzt die Täuschung eines anderen voraus und greift nicht bei Manipulationen an Maschinen.

Die Computersabotage, vor allem durch störende Einwirkung auf den Computer oder das Programm, sei ein wunder Punkt, an dem es zu handeln gelte. Als schwerwiegend gilt besonders unbefugtes Eindringen in EDV-Systeme oder unbefugte Verwertung von Computerprogrammen oder gespeicherten Daten.

Lang sprach sich dafür aus, etwa notwendige Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (ÜWG) und das Urheberrecht wegen der Eilbedürftigkeit zusammen mit den geforderten Strafrechtsnormen zu beraten und zu verabschieden.