GmbH-Mantel gilt als dubiose Finanzschleuse:

Arrest über Atari-Konten beantragt

15.03.1985

HAMBURG (vwd) - Der Hamburger Rechtsanwalt Christian Bussmann, hat im Namen des ehemaligen Mitarbeiters der Atari-Elektronik Vertriebsges. mbH, Hamburg, Hans-Ueli Hasler, beim Arbeitsgericht Hamburg einen Arrest über die Konten der deutschen Tochtergesellschaft der Atari Corp., Sunnyvale (USA), beantragt.

Damit soll eine Abfindungszahlung für seinen Mandanten gesichert werden. Er begründet das mit der Gefahr, daß die künftig vorhandenen Guthaben aufgrund von Überweisungen an die Muttergesellschaft hierfür nicht mehr ausreichten. Atari will die deutsche Tochter in "wesentlich verkleinertem Umfang" nach Raunheim bei Frankfurt verlagern. Die über 30 Mitarbeiter der Hamburger Atari-Zentrale hatten ihre Kündigungen zum 31. März 1985 erhalten (siehe CW Nr. 10/85).

Der Ende vergangener Woche ausgeschiedene Finanzprokurist der Atari Elektronik Vertriebsges.mbH, Brian Richards, hatte Hasler vor wenigen Tagen Einzelheiten über das Finanzgebaren der deutschen Atari mitgeteilt, die er in einer VWD vorliegenden eidesstattlichen Erklärung wiedergibt.

Für Bussmann, der sich beim Registergericht informiert hat, stellt sich die Situation wie folgt dar: Die Atari Elektronik Vertriebsges.mbH ist Vertragspartnerin der Atari-Kunden und -Mitarbeiter. Derzeit wird ein von Tramiel gekaufter GmbH-Mantel mit dem Namen Pferdemarkt Verwaltungs-GmbH, Hamburg, in Atari Corp. Deutschland GmbH umgegründet, die für die künftigen Deutschland-Aktivitäten der Atari zuständig sein soll. Sie ist keine Rechtsnachfolgerin der Atari-Elektronik, was die Durchsetzung von Forderungen erschweren dürfte.

Wie aus der eidesstattlichen Erklärung hervorgeht, läuft das Atari-Inkasso auf Weisung von Tramiel bereits seit längerem über das Konto der Pferdemarkt GmbH, von wo das Geld in die USA überwiesen wird. Hasler versichert, daß Finanzprokurist Richards ihm gegenüber geäußert habe, er befürchte, daß die von ihm "in eigener Sache ausgehandelte Abfindung nicht mehr an ihn ausgekehrt werde und er auch keine Möglichkeit zu Vollstreckungsmaßnahmen habe, weil dann ganz sicher keine Deckung mehr auf den Konten vorhanden sei".