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Archivierung auf CD rechtens?

09.05.1997

O. AMON, KÖLN: Wie sieht die rechtliche und technische Absicherung bei der Benutzung von CDs als permanentes Speichermedium aus? Beträgt die zulässige Lagerzeit 30 Jahre?

DIE REDAKTION:Die technische Absicherung basiert auf dem sogennanten Arrhenius-Test, bei dem das Speichermaterial erhitzt wird. Aus den chemischen Reaktioen wird dabei die Lebensdauer hochgerechnet. Für CDs beträgt sie 50 Jahre, für optische Laufwerke gar 400 Millionen Jahre. Die Bestimmung der Speicherzeit ist außerdem von der Nutzung der Archive und der Vorratshaltung der entsprechenden Lesegeräte (inklusive Computer und Software) abhängig. Die rechtliche Situation richtet sich zudem nach den Dateninhalten (beispielsweise Buchführungsdaten) und kann in dieser Allgemeinheit nicht beschrieben werden. Informationen zu den einzelnen Betriebspartnern bekommen Sie über die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) in Bonn, die dafür ein Formular im Internet bereithält (http://www.g-d-d.com/gdd8.html).