Arbeitszeugnis: Wie Bewertung funktioniert

10.09.2002
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.

Betriebsbedingte Kündigung

Ein Zeugnisabschnitt, der angesichts vieler Firmenpleiten, betriebsbedingter Kündigungen oder Nichtverlängerung von befristeten Verträgen immer heikler wird, ist der Schlussteil, in dem der Grund des Ausscheidens genannt wird. Hier rufen beide Berater zu mehr Ehrlichkeit auf. "Wenn es schon in der Zeitung steht, dass die Firma Mitarbeiter entlässt, sollte auch im Zeugnis auf die betriebsbedingte Kündigung eingegangen werden. Schließlich ist das kein Malus für den Mitarbeiter", argumentiert Küpper. Der Ansicht ist auch Personalberater Kempa: "Man kann schreiben: Aufgrund der wirtschaftlichen Situation sah sich die Geschäftsleitung gezwungen, sich im Rahmen der Restrukturierung von zehn Prozent der Mitarbeiter zu trennen. Wichtig ist zu begründen, warum es genau diesen Mitarbeiter trifft (etwa aufgrund der Sozialauswahl) und damit zu schließen, wie sehr man sein Ausscheiden bedauert. Manchmal ist es besser, die Wahrheit zu schreiben als hier Geheimcodes wie "Man trennte sich im gegenseitigen Einvernehmen" zu benutzen, denn diese Codes werden oft verschieden interpretiert. Allerdings wollen viele Unternehmen gerade beim Punkt "Grund des Ausscheidens" nicht zu viele Informationen preisgeben."

Wichtige Informationsquelle

Es gibt also die unterschiedlichsten Möglichkeiten, ein Zeugnis im eigenen Sinn positiv zu gestalten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Aussagekraft Arbeitszeugnisse dann noch haben. "Auch wenn im Grunde genommen jeder spürt, dass viele Zeugnisse besser sind als der Mitarbeiter in Wirklichkeit war, haben sie immer noch viel Gewicht bei der Bewerbung", stellt Küpper fest. Schließlich lasse sich anhand von Arbeitszeugnissen der Erfolg in der eigenen Berufsbiografie dokumentieren. Für Personalverantwortliche gehören sie neben Anschreiben und Lebenslauf zu den Informationsquellen über den Bewerber, auf Basis derer er über Absage oder Einladung zum Vorstellungsgespräch entscheidet.