Computer und Recht/

Arbeitnehmer muß Auskunft erteilen

20.09.1996

KASSEL (jlp) - Mitarbeiter sind auch nach der Einstellung verpflichtet, Fragen des Arbeitgebers hinsichtlich Vor- und Ausbildung zu beantworten, wenn das Unternehmen davon ausgeht, daß die bei der Einstellung abgegebenen Erklärungen nicht mehr vollständig sind. Erfüllt ein Arbeitnehmer diese Pflicht nicht, so kann dies als schwerwiegender Verstoß gegen das gegenseitige Vertrauensverhältnis gewertet werden und unter Umständen auch zur Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen. Bundesarbeitsgericht, Az.: 8 AZR 828/9.3