Bundestag

Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei überlassen

29.02.2012
Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers wird für Arbeitnehmer steuerfrei gestellt.

Dies gilt auch, wenn das Unternehmen seinen Beschäftigten die Geräte - also Computer, Smartphones oder Tablets - überlässt. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss am Mittwoch der Finanzausschuss des Bundestages in Berlin.

Die Koalition begründete die Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Geräten nach Angaben des Bundestagspressedienstes hib mit der nötigen Steuervereinfachung. Zudem gehe es darum, die Schaffung von Heimarbeitsplätzen zu erleichtern. (dpa/tc)