Dies gilt auch, wenn das Unternehmen seinen Beschäftigten die Geräte - also Computer, Smartphones oder Tablets - überlässt. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss am Mittwoch der Finanzausschuss des Bundestages in Berlin.
Die Koalition begründete die Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Geräten nach Angaben des Bundestagspressedienstes hib mit der nötigen Steuervereinfachung. Zudem gehe es darum, die Schaffung von Heimarbeitsplätzen zu erleichtern. (dpa/tc)