Ergonomie/ Betriebe an Schwachstellen getroffen

Arbeitgeber beklagen fehlende Hilfen für den Softwarebereich

09.01.1998

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern haben ihre Probleme mit der Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung. Diese regelt im wesentlichen vier Bereiche: Geräte (DV-Hardware, Büromöbel) einschließlich Arbeitsumgebung, Software-Ergonomie, psychische Belastung sowie Arbeitsorganisation.

Michael Uhlmann vom Chemnitzer Forschungs- und Beratungsunternehmen Arbeit Technik und Bildung GmbH, ATB, berät zusammen mit Kollegen von der Technischen Universität Ilmenau Kleinunternehmer in Sachsen und Thüringen bei der Umsetzung der Bildschirmarbeitsplatzverordnung. "Die Regelung trifft die Betriebe an charakteristischen Schwachstellen", meint er.

Meist ist die Personal- und Finanzdecke dünn, und es gibt für den Arbeitsschutz keine betriebliche Infrastruktur wie einen Arbeitsschutzbeauftragten in größeren Firmen. Außerdem existiert in der Regel keine planmäßige Personalentwicklung, sondern die Angestellten bilden sich über Learning by doing weiter. Die strukturellen Rahmenbedingungen haben sich meist langfristig entwickelt. Uhlmann: "Manche Betriebe platzen räumlich aus allen Nähten."

Die Kombination dieser Faktoren führt dazu, daß in der Praxis fast nur die Hardware-Ergonomie und die Arbeitsumgebung im Rahmen der Verordnung einer genaueren Betrachtung unterzogen werden. "Hier findet man die höchste Akzeptanz, denn wenn ein Monitor flimmert oder der Schreibtisch zu klein ist, geht es um harte Fakten." Doch die Erkenntnis, daß ein Defizit vorliegt, muß noch lange nicht zu seiner Behebung führen. Die knappen Finanzen verlangen in der Praxis häufig einen Kompromiß.

Die häufigsten Mängel sind falsch aufgestellte Bildschirme, zu kleine Arbeitsflächen, ergonomisch ungünstige Anordnungen und falsche Einstellungen, zum Beispiel weiße Schrift auf schwarzem Grund (Negativdarstellung). Häufig klappt auch das Zusammenspiel von Hard- und Software nicht, etwa wenn Programme auf unterdimensionierten Rechnern laufen müssen oder Peripheriegeräte störungsanfällig sind.

Um Hilfestellung zu geben, hob die Bundesregierung bereits 1994 das "Sanus"-Projekt (Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmen auf der Basis internationaler Normen und Standards) aus der Taufe (siehe Kasten "Sanus-Projekt"). Die am Projekt beteiligten Institute und Unternehmen haben, wie die ATB in Chemnitz, reichlich Beratungserfahrung und berichten aus der Praxis eher Bescheidenes.

Rainer Wieland-Eckelmann, Professor für Arbeits- und Organisationspsychologie von der Bergischen Universität in Wuppertal, hat sich im Rahmen des Sanus-Projekts vor allem mit der Beratung großer und mittelständischer Unternehmen beschäftigt. Er faßt seine Erfahrungen in drei Punkten zusammen:

Erstens liegt zuviel Gewicht auf der Analyse der Hardware (DV-Geräte und Möbel) sowie der Arbeitsumgebung. Das resultiert seiner Einschätzung nach aus der Tatsache, daß hierzu im Anhang der Verordnung konkret etwas steht. "Das bringt für die Produktivität der Unternehmen und die Gesundheit vergleichsweise wenig", betont er. Die eigentlich wichtige und profitable Herangehensweise sieht er für Arbeitnehmer und Firmen in einer ganzheitlichen Betrachtung des Arbeitsplatzes.

Zweitens bleibt die Softwarebewertung meistens ausgespart, unter anderem weil es nicht viele Unternehmen gibt, die derlei durchführen und - im Gegensatz zum Hardwarebereich - wenig standardisierte Verfahren verfügbar sind. Software-Ergonomie sei aber sehr wichtig, betont Wieland-Eckelmann, da die Software konkret Arbeitsschritte vorgebe und damit direkt in den Arbeitsablauf und die Organisation eingreife.

Drittens finden Messung und Bewertung der psychischen Belastung häufig überhaupt nicht statt. Dazu gehört etwa der Umgang mit Software, der der Mitarbeiter nicht gewachsen ist, oder unterdimensionierte Hardware, die ständig abstürzt und Arbeitsergebnisse zunichte macht. "Es geht hier in erster Linie darum zu untersuchen, ob Arbeitsaufgaben und -organisation den Angestellten optimal beanspruchen oder eine unnötige Belastung verursachen", so Wieland-Eckelmann.

Ist die Bildschirmarbeitsverordnung ein Flop? Zu spät erlassen, dann im Hauruckverfahren vor Jahresende 1996 in Kraft getreten, machte sie zur Auflage, bis August dieses Jahres alle entsprechenden Arbeitsplätze zu analysieren, zu bewerten und das Ergebnis zu dokumentieren. Freude kam da nicht auf in den deutschen Unternehmen. Immerhin haben fast 95 Prozent der Betriebe weniger als 20 Mitarbeiter - und Probleme bei der Umsetzung.

Von einer mauen Bilanz weiß denn auch die IG Medien zu berichten. Nach Schätzungen des Hauptvorstands in Stuttgart hatten 90 Prozent der Betriebe im Tarifbereich der Gewerkschaft bis zum Stichtag im August 1997 keine Arbeitsplatzanalyse erstellt. Allerdings haben zahlreiche Unternehmen mit der Dokumentation begonnen, so Klaus Pickshaus, Ergonomieexperte der Gewerkschaft.

Thomas Zolleis vom Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) erklärt sich die Untätigkeit der Firmen folgendermaßen: "Vielen Unternehmen ist der Markt für die Analysemethoden zu unübersichtlich. Ihnen ist unklar, welche der angebotenen Check-Prozeduren vertrauenswürdig sind, also wirklich auch eine Arbeitsplatzanalyse im Sinne der Verordnung liefern. Oder die Arbeitgeber beklagen teilweise, daß die Verfahren nicht immer gut handhabbar sind."

Der Diplomkaufmann sieht die Verordnung jedoch auch als Chance: "Eine Arbeitsplatzanalyse kann Defizite im Bereich des Arbeitsablaufs und der -organisation sowie in der Arbeitsplatzgestaltung aufzeigen. Wer die Verordnung als Impuls nimmt, diese Strukturen zu überprüfen, schafft die Voraussetzung, um die Produktivität zu steigern und die Personalnebenkosten zu reduzieren."

Wie pragmatisches Vorgehen in der Praxis aussieht, erläutert Frank Hübner, beim Tastaturenhersteller Cherry im oberpfälzischen Auerbach zuständig für Arbeitssicherheit und Umweltschutz und gleichzeitig Betriebsrat: "Es kann nicht Sinn und Zweck der Bildschirmarbeitsverordnung sein, daß Arbeitssicherheits- und Ergonomieexperten alle der fast 500 Bildschirmarbeitsplätze bei Cherry kontrollieren und dokumentieren." Er schätzt, daß er ein halbes Jahr mit nichts anderem beschäftigt gewesen wäre und externe Experten gut 50 000 Mark kosten würden.

Statt dessen ernannte Cherry für jeden der 30 Betriebsbereiche einen Beauftragten für die Arbeitsplatzanalyse. Die wurden in einer hausinternen Schulung vorbereitet und bekamen eine jurze Checkliste an die Hand, ganze zwei Seiten lang. "Jeder Angestellte kann damit an seinem eigenen Arbeitsplatz den Status quo ermitteln. Muß etwas getan werden, budgetieren die Bereiche das im nächsten Etat, versehen mit einer Dringlichkeitsstufung.

Hübner sieht so die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer gestärkt. "Außerdem können wir mit dieser Vorgehensweise sicherstellen, daß die Dokumentation des Bildschirmarbeitsplatzes immer auf dem aktuellen Stand ist."

Der Bereich IT-Hardware erweist sich bei der Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung als relativ unproblematisch. Eine Ursache: Prüfzeichen wie "Ergonomie geprüft" des TÜV Rheinland und diverse Umweltzeichen (TCO´ 95, Blauer Engel) bringen den Anbietern Wettberwerbsvorteile und verdrängen unergonomische Geräte. Ebenfalls dazu beigetragen hat die Normenreihe 9241 der Internationalenn Standardiesierungsorganisation ISO in Genf (siehe kasten "Bildschirmarbeitsverordnung").

Die EU-Richtlinie 90/270/EWG und diese ISO-Normen lehnen sich eng aneinander an. Von den 17 Teilen der ISO 9241 beziehen sich fünf speziell auf die eingesetzte Hardware (Bildschirm, Tastatur, andere Eingabegeräte). Sie werden, was den Bildschirm angeht, zum Beispiel bei der Ergonomieprüfung des TÜV Rheinland berücksichtigt. Insofern bieten sich den Arbeitgebern bei Einkäufen oder Ausschreibungen handfeste Kriterien, um sicherzustellen, daß neue Geräte den Anforderungen der Verordnung genügen.

Anders sieht es da bei der Software aus. Wie kann ein Arbeitgeber nachweisen, daß ein "Office"-Package von Microsoft die Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung beziehungsweise der Norm ISO 9241 erfüllt? Fragt er Microsoft, bekommt er folgende Antwort: "Nach unserer Auffassung hält sich Microsoft mit seinen Produkten an diese Norm (ISO 9241, Anm. d. Red.), soweit es im Rahmen der Produktentwicklung von Standardsoftware möglich ist." Allerdings ist der Softwaregigant nicht der Auffassung, daß die ISO-Norm ausreicht, und verweist auf die zusätzlich üblichen Verfahren wie Betaversionen und Usability-Tests im Labor.

Was bislang fehlte, war ein Prüfsiegel einer unabhängigen Stelle wie bei IT-Hardware. Es kommt jetzt vom TÜV Rheinland -auch wenn das Haus den Sachverhalt so nicht bestätigen will. Der erste Schritt war, daß die Deutsche Koordinierungsstelle für IT-Normenkonformitätsprüfung und -zertifizierung (Dekitz) in Berlin jüngst Bausteine für die Akkreditierung von Prüfinstituten im Bereich der Software-Ergonomieprüfung verabschiedet hat.

Der zweite Schritt ist eine Zusammenarbeit des TÜV und des Walldorfer Softwarehauses SAP. Seit Mitte Dezember kann SAP seinen Kunden jetzt schwarz auf weiß nachweisen, daß sowohl die Software "R3" als auch der dazugehörige Entwicklungsprozeß den Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung genügen. "Zusammen mit dem TÜV Rheinland haben wir die erste Zertifizierung dieser Art in Europa machen können", erläutert Arnold Niedermaier, Manager für Technologie-Marketing bei SAP. Ein Prüfsiegel also.

Es ist davon auszugehen, daß sich eine Reihe großer Softwarehersteller bereits an entsprechende Gestaltungsrichtlinien für ergonomische Software halten. Diese Ansicht vertritt auch Thomas Geis, Experte für Software-Ergonomie beim TÜV Rheinland und Mitglied im Technischen Komitee (TC159/SC9/WG5) bei der Internationalen Standardisierungsorganisation in Genf, das die Entwicklung der ISO 9241 betreibt.

Aber Geis möchte noch mehr erreichen: "Wir benötigen, wie in Bereichen der produzierenden Industrie, ein erweitertes Qualitätssicherungssystem, daß die Software-Ergonomie integriert. In der Praxis heißt das für die Softwarehersteller, das sie eine nutzerzentrierte Entwicklung betreiben müssen.

Ein wesentlicher Schritt hierzu ist wiederum die Norm, die ISO DIS 13407, die den Rahmen für ein solches ergonomisches Qualitätssicherungssystem beschreibt. Allerdings warnt Geis vor der Ansicht, es gäbe die per se ergonomischen Bildschirm gibt. "Wie benutzerfreundlich und damit ergonomisch eine Software ausfällt, ist das Ergebnis eines Prozesses", erläutert Geis.

Jede neue Software hat ihre Mängel, und das Feedback der Nutzer trägt entscheidend zu ihrer Verbesserung bei. Daran, so Geis, werde sich im Prinzip nichts ändern. Es seijedoch sicherzustellen, daß die Rückkoppelungen aus der Praxis tatsächlich auch in adäquate Veränderungen beim nächsten Updape münden.

Damit ließen sich zukünftig Hard- und Software nachweislich ergonomisch einkaufen. Dennoch wird es nicht möglich sein, beim Computerhändler um die Ecke Strukturen der Arbeitsorganisation zu erhalten, die allen Mitarbeitern gerecht werden - und das ganze auch noch mit Prüfsiegel.

Es wird den Unternehmen, sofern sie die Verordnung ernst nehmen und umsetzen, micht erspart bleiben, im eigenen Haus zu kehren. Allerdings berührt das auch Felder wie die Hierarchieebenen. Hieran zu rühren ist sicher nicht einfach, könnte aber einen wesentlich höheren unternehmerischen Nutzen bringen als die Anschaffung neuer 17-Zoll-Bildschirme oder von SAPs R3.

Angeklickt

Auf den ersten Blick inakzeptable Arbeitsgeräte, wie flimmernde Monitore, werden in der Regel recht zügig ersetzt. Ansonsten scheinen Verordnungen zur Ergonomie am Arbeitsplatz bislang vor allen Dingen deswegen in der betrieblichen Realität etwas Wirkung zu haben, weil DV-Hardwarehersteller keine belastenden Geräte mehr bauen. Ansonsten klagen Manager über den Mangel an detaillierten Handlungsanleitungen zur Behebung von Defiziten. Besonders problematisch ist die Lage bei der Verbesserung der Anwendungssoftware.

*Stephan Eder ist feier Journalist in Bonn.