Monopol-Vorwurf

Apple wehrt Milliarden-Klage ab

17.12.2014
Von 
Hans-Christian Dirscherl ist Redakteur der PC-Welt.
Apple hat einen wichtigen Prozess in den USA gewonnen. Demnach hat Apple die Konkurrenz durch die Verknüpfung aus iTunes und iPod nicht behindert.

Apple verstieß nicht gegen die Wettbewerbsvorschriften, als es festlegte, dass Musik, die man aus dem iTunes Store gekauft hat, nur auf dem iPod abgespielt werden könne. Das hat jetzt eine Jury an einem Gericht im kalifornischen Oakland entschieden. Damit kam ein Verfahren zu einem Ende, das vor fast zehn Jahren gegen Apple angestrengt wurde. Damals war der iPod noch weit verbreitet und niemand sprach vom iPhone.

Vorwurf: Koppelung von iTunes und iPod sei illegal

Die Kläger warfen Apple vor, dass Apple seine Kunden benachteiligt habe, weil diese die Lieder, die sie bei iTunes gekauft haben, nicht auch auf anderen Geräten als dem iPod abspielen konnten. Diese enge Koppelung zwischen iTunes-Store und iPod war den Herstellern anderer Musikplayer verständlicherweise ein Dorn im Auge. Ebenso kritisierten die Kläger, dass man Musik von anderen Musikdiensten nicht auf dem iPod abspielen konnte. Die Kläger sahen darin ein unerlaubtes Monopol, das Apple aufgebaut habe.

Apple begrüßte natürlich das Urteil der Jury: „Wir haben iPod und iTunes geschaffen, um unseren Kunden das beste Musikerlebnis der Welt zu ermöglichen.“ Gerade die Software-Updates würden dazu beitragen, das Produkt besser zu machen. Durch diese Software-Updates wurden aber Konkurrenzprodukte wie der Musikdienst von RealNetworks behindert.

Für den Prozess wurde sogar eine Videoaussage von Apple-Chef Steve Jobs herangezogen. Jobs war damals bereits schwer an Krebs erkrankt und hatte deshalb seine Aussage nicht persönlich vor Gericht machen können.

Die Kläger denken nun darüber nach Revision gegen das Urteil einzulegen. Insgesamt forderten die Kläger rund eine Milliarde US-Dollar Schadensersatz, wie Bloomberg berichtet. (PC-Welt/mb)