iPad-Namensstreit

Apple-Tablet wird in China angeblich beschlagnahmt

13.02.2012
Das iPad von Apple wird in China Berichten zufolge von lokalen Behörden eingezogen. Die Beschlagnahmung ist eine der Folgen des Namensstreit um das Tablet zwischen Apple und Proview, einem Hersteller von Flachbildfernsehern.

Nachdem ein Gericht in China bestätigte, dass die Namensrechte am iPad dem Display Proview gehören, hat die Behörde Administration of Industry and Commerce (AIC) angeblich damit begonnen, das Tablet von Apple zu beschlagnahmen, wo sie es im Handel findet. Eine chinesische Zeitung berichtet, dass die Händler deshalb das iPad mittlerweile in einigen Provinzen des Landes nicht länger bewerben und es nur noch auf Nachfrage verkaufen.

Die AIC ist eine Behörde in China, die vor allem den Markt reguliert und überwacht. Lokale Abteilungen haben unter anderem das Recht, Dokumente, Produkte oder Geschäftsausstattungen zu beschlagnahmen sowie die Einstellung des Betriebes oder sogar dessen Schließung durchzusetzen. Ähnlich der US-Behörde ITU prüft sie bei Patentstreitigkeiten den Fall eigenständig und wird nicht im Auftrag eines Gerichtes tätig.

Proview hatte Apple im Jahr 2010 wegen der Markenrechte an der Bezeichnung iPad verklagt und bekam Ende 2011 von einem chinesischen Gericht Recht. Der in China ansässige Auftragsfertiger für Monitore und Flachbildfernseher hatte sich in den Jahren 2000 und 2004 die Bezeichnungen IPAD und iPAD in China und weiteren Ländern markenrechtlich schützen lassen. 2006 verkaufte der in Taiwan ansässige Mutterkonzern die globalen Rechte über eine dritte Firma an Apple.

Der chinesische Arm von Proview behauptete im Verfahren, die Rechte an den Namen in China waren von dem Verkauf nicht betroffen, denn sie waren in seinem Besitz und gehörten nicht dem Mutterkonzern. Das Gericht stimmte der Argumentation zu. Seiner Meinung nach ist das Abkommen des Mutterkonzerns für das in China ansässige Unternehmen nicht bindend. Es entschied daher, dass Apple die Bezeichnung iPad in China nicht verwenden darf.

Offenbar hat Proview neben einem Gerichtsverfahren auch eine Entscheidung der AIC beantragt. Die Behörde ist aber noch nicht landesweit tätig, berichtet das Magazin "Digicha". Wegen der Prominenz von Apple wartet die AIC auf ein abschließendes Urteil im Berufungsverfahren, spekuliert die Website.

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