Microsoft und HP müssen in die nächste Runde

Apple: Punktsieg im Urheberrechts-Streit

15.03.1991

SAN FRANZISKO (CW) - Im Rechtsstreit zwischen Apple und Microsoft um das Urheberrecht an grafischen Benutzeroberflächen konnte Apple einen weiteren Punktsieg erringen. Ein US-Bundesrichter wies eine Klage von Microsoft und HP ab, die darauf abzielte, Apple das Urheberrecht an den grafischen Benutzerelementen abzusprechen.

Das Gericht stärkte Apples Position durch die Feststellung, daß die Rechte an wesentlichen Elementen der grafischen Benutzerführung bei Apple liegen. Betroffen sind davon in erster Linie die sogenannten "Overlapping Windows" und die Art der "Icons". Mit diesem Urteil hat Richter Vaughn Walker den Startschuß für die nächste Runde in diesem Rechtssreit gegeben, schließlich können Microsoft und HP immer noch auf ein Lizenzabkommen aus dem Jahr 1985 zurückgreifen. Dieses Abkommen - damals Grundlage für die Lizenzierung von Windows 2.03 - soll jetzt dazu herhalten, die sonst Macintosh-üblichen Benutzerelemente auch in Windows 3.0 und HP New Wave zuzulassen. Ob dies gelingt, kann jetzt nur in einem weiteren, langwierigen Verfahren geklärt werden.

US-Rechtsexperten sehen aber noch nicht schwarz für die Apple-Gegner. Wenn Apple jetzt auch einen Punktsieg verbuchen konnte, hat es das Gericht bisher abgelehnt, die strittigen Urheberrechte in einem globalen Verfahren zum Thema "Look and Feel" zu behandeln. Statt dessen sind lediglich zehn Elemente der Benutzerführung Bestandteil des Verfahrens. Die Frage ist, ob diese zehn Elemente Bestandteil des Abkommens von 1985 waren.