Beschämendes Urteil

Apple muss "Werbung" für Samsung machen

19.07.2012
Apple muss "Werbung" für Samsung machen - so bewertet jedenfalls ein Anwalt des Herstellers aus Cupertino die Entscheidung eines Richters im Streit um das Design von einigen Samsung-Tablets der Galaxy-Reihe.

Laut Urteil von Richter Colin Birss muss Apple auf seiner Website und in verschiedenen Zeitungen eine Mitteilung veröffentlichen, dass Samsung das iPad nicht kopiert habe. Der Richter am Londoner High Court hatte am vergangenen Montag entschieden, die Samsung-TabletsGalaxy Tab 10.1, Galaxy Tab 8.9 undGalaxy Tab 7.7 seien nicht "cool" genug, um Kopien des iPad zu sein. Die Geräte von Samsung wiesen "nicht die gleiche absichtliche und extreme Einfachheit, die das Apple-Design auszeichnet" auf, hieß es in der Richter Urteilsbegründung, "sie sind nicht so cool" (Samsung Electronics (UK) Limited & Anr v. Apple Inc., High Court of Justice, Chancery Division, HC11C03050).

iPad2 und Samsung Galaxy Tab 10.1 im Vergleich
iPad2 und Samsung Galaxy Tab 10.1 im Vergleich
Foto: Samsung/Apple

Richter Colin Birss hat allerdings auch Apple dazu verdonnert sechs Monate lang auf der eigenen Website eine Erklärung zu veröffentlichen, dass die Samsung-Tablets nicht die für das Unternehmen aus Cupertino geschützten iPad-Designs verletzen. Das berichtet jetzt "Bloomberg". Außerdem soll der iPad-Hersteller diese Erklärung in einigen britischen Zeitungen wie der Financial Times, der Daily Mail, dem Guardian Mobile Magazine und T3 veröffentlichen. Diese Anordnung bedeute, dass Apple Werbung für Samsung veröffentlichen müsse, sagte ein Apple-Anwalt zu dem Urteil. Kein Unternehmen beziehe sich gerne auf seiner Website auf einen Konkurrenten. Apple will gegen das Urteil vom 9. Juli in Berufung gehen.

Apple und Samsung streiten sich in mehreren Ländern vor Gericht um das Design ihrer Tablet-Modelle. In Deutschland ist zurzeit der Verkauf des Galaxy Tab 10.1 und des Galaxy Tab 8.9 von Samsung verboten. Das Galaxy Tab 10.1 darf zurzeit auch nicht in den USA verkauft werden. Ein Urteil zu einem von beantragten Verkaufsstopp des Galaxy Tab 10.1N in Deutschland hat ein Düsseldorfer Gericht auf Ende Juli verschoben.

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