"Eipott"

Apple lässt Eierbecher verbieten

23.08.2010
Apple hat gegen die Designfirma Koizol eine einstweilige Verfügung wegen ihres Eierbechers mit dem Namen “Eipott” erwirkt.
Ähnliche Optik, ähnliche Bezeichnung: Der Eipott von Koziol.
Ähnliche Optik, ähnliche Bezeichnung: Der Eipott von Koziol.

Das Oberlandesgericht in Hamburg gab als Begründung die “klangliche Zeichenähnlichkeit” mit dem Musikabspielgerät “iPod” an (Aktenzeichen 5W 84/10). Damit hat Apple es nun im dritten Anlauf geschafft den Verkauf des "Eipott" zu verbieten. Sollte Koziol das Produkt trotzdem unter diesem Namen weiter vertreiben, würde eine Ordnungsstrafe von 250.000 Euro anfallen.

Wie in der Pressemitteilung des Herstellers zu lesen ist, sagten die Richter, dass die Namensgebung zwar "eine witzige Idee" sei, sie aber den Aspekt der Kunstfreiheit nicht gelten lassen könnten. Koziol möchte den Eierbecher nun unter anderem Namen verkaufen. Apple kommentierte den Richterspruch nicht. Dass das US-amerikanische Unternehmen sich selbst auch gerne mal über das Markenrecht hinwegsetzt, zeigt die Set-Top-Box "iTV", die für den Herbst 2010 erwartet wird. Wenn sie wirklich unter diesem Namen auf den Markt kommt, dann würde sie genauso heißen, wie ein britischer Fernsehsender.

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