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Apple Computer obsiegt gegen Apple Corps

08.05.2006
Ein britischer Richter hat in der Klage Apple Corps versus Apple Computer für den Macintosh-Hersteller entschieden.

Apple darf demnach in seinem iTunes Music Store auch künftig sein Logo mit dem stilisierten angebissenen Apfel verwenden. Apple Corps, die Rechteverwertungsfirma der Beatles, wollte dieses entfernen lassen.

Richter Edward Mann kam zu dem einfachen Schluss, Apple Computer verwende das Apfel-Logo im Zusammenhang mit seinem Online-Store, nicht aber im Zusammenhang mit der darin verkauften Musik. Daher liege kein Bruch des Vertrags zwischen beiden Apfelfirmen aus dem Jahr 1991 vor, in dem sich diese gegenseitig verpflichtet hatten, nicht im Geschäftsfeld des jeweils anderen aktiv zu werden.

Apple Computer hatte seinerzeit 26,5 Millionen Dollar an Apple Corps gezahlt und im Gegenzug "ein deutlich erweitertes Nutzungsrecht" für sein Logo erhalten. Details des Vergleichs wurden damals nicht öffentlich gemacht.

"Wir sind froh, dass wir diesen Streit hinter uns haben", erklärte Apple-Chef Steve Jobs. "Wir haben die Beatles immer geliebt und können hoffentlich nun gemeinsam daran arbeiten, sie in den iTunes Music Store zu bekommen." (tc)